Landesgericht EisenstadtAPA/AFP

Mädchen in Therme ertrunken: 6 Monate bedingte Haft für Vater

Nach dem Tod eines Mädchens in der Sonnentherme Lutzmannsburg wurde am Dienstag der Vater wegen grob fahrlässiger Tötung am Landesgericht Eisenstadt zu 6 Monaten bedingter Haft verurteilt.

Der Vater einer Fünfjährigen, die im März in der Sonnentherme Lutzmannsburg (Bezirk Oberpullendorf) ertrunken war, wurde am Dienstag wegen grob fahrlässiger Tötung am Landesgericht Eisenstadt schuldig gesprochen. Der 39-jährige Wiener wurde zu sechs Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 2.700 Euro verurteilt.

Zudem muss er der Mutter des Mädchens und einer weiteren Tochter je 15.000 Euro sowie das Verfahren (300 Euro) bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Vater gestand unter Tränen

Die Fünfjährige konnte noch nicht schwimmen und war ohne Schwimmhilfe in rund 1,9 Meter tiefes Wasser gesprungen, während der Mann über 20 Minuten im Thermenrestaurant und im Außenbereich war.

Warum er die Tochter und ihre Schwester alleine gelassen habe, könne er sich nicht mehr erklären, sagte der 39-Jährige unter Tränen. Er habe den Mädchen gesagt, sie sollen sitzen bleiben und nicht ins Wasser springen - und habe angenommen, dass sie das, wie sonst auch, befolgen werden.

Der Wiener müsse nun selbst damit leben, dass er seine Tochter verloren habe, betonte sein Anwalt, Manfred Arbacher-Stöger. Gegenüber PULS 24 sagte er, dass für den Vater das schlimmste Urteil, das er bis zum Ende haben werde, "der Tod der Tochter sei". Er sei "schwer gezeichnet" und seit dem Vorfall "ein gebrochener Mensch".

Dem Vater wird vorgeworfen, dass er als Aufsichtsperson die gebotene Aufmerksamkeit und Sorgfalt grob fahrlässig außer Acht gelassen hat, was zum Ertrinken des Kindes führte. Ein Badegast war auf das im Wasser treibende Mädchen aufmerksam geworden. Trotz Erster Hilfe und Reanimationsmaßnahmen starb es später in der Klinik Donaustadt in Wien. 

ribbon Zusammenfassung
  • Der Vater einer Fünfjährigen, die im März in der Sonnentherme Lutzmannsburg (Bezirk Oberpullendorf) ertrunken war, wurde am Dienstag wegen grob fahrlässiger Tötung am Landesgericht Eisenstadt schuldig gesprochen.
  • Er wurde zu sechs Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 2.700 Euro verurteilt.
  • Das Urteil ist nicht rechtskräftig.