Land Kärnten will Wolfsabschuss noch weiter erleichtern
Bis zur heurigen Almsaison soll ein Gesetz beschlossen werden, mit dem es bereits möglich sein soll, einen Wolf zu töten, wenn "landwirtschaftliche Nutztiere unmittelbar bedroht" sind, teilte der zuständige Landeshauptmannstellvertreter, Martin Gruber (ÖVP), am Freitag in einer Aussendung mit.
Bisher wurden Wölfe nach einer bestimmten Anzahl von gerissenen Nutztieren per Verordnung als "Schadwölfe" definiert, was einen Abschuss möglich machte.
Abschuss schon bei ersten Angriff möglich
"Wir hören nun auf damit, qualvoll getötete Nutztiere zu zählen und wollen einschreiten, sobald Herden unmittelbar bedroht sind", so Gruber. Bisher hätten die selben Wölfe oft auf mehreren Almen Herden angegriffen, wobei auf den einzelnen Alm wurde die für einen Abschuss erforderliche Anzahl an getöteten Tieren nicht erreicht wurde.
Für die Einstufung als Schadwolf werde in Zukunft also bereits der erste Angriff ausreichen. Wird der Angriff auf eine Herde erst im Nachhinein festgestellt, sei eine Entnahme möglich, "sobald von einem Sachverständigen ein Wolfsriss bestätigt wurde".
Großteil der Kärntner Almen werden wohl "Schutzgebiete"
Wirken soll das Gesetz in eigens zu definierenden "Almschutzgebieten", in denen "Herdenschutzmaßnahmen nicht umsetzbar sind", wo es also "keine anderen Möglichkeit als den Wolfsabschuss" gebe. Diese Schutzgebiete sollen mittels Verordnung festgelegt werden.
Wie wird damit umgegangen, wo doch Gruber in der Vergangenheit oft behauptet hatte, dass Herdenschutz in Kärnten fast flächendeckend unmöglich ist? Man gehe davon aus, dass "sehr viele Almen" betroffen sein werden, hieß es dazu auf APA-Anfrage aus dem Büro von Gruber - konkret werde wohl "ein Großteil der Almen" in Kärnten als solche Gebiete zu definieren sein.
Mit dem neuen Gesetz will man den "gesetzlichen Spielraum, den uns die europäische FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat, Anm.) gibt, voll auszunutzen", so Gruber.
Zusammenfassung
- Kärnten plant, ein Gesetz zu verabschieden, das den Abschuss von Wölfen erleichtert, wenn Nutztiere 'unmittelbar bedroht' sind.
- Die neue Regelung sieht vor, dass bereits der erste Angriff eines Wolfes auf Herden in 'Almschutzgebieten' für einen Abschuss ausreichen soll.
- Das Gesetz soll noch vor der Almsaison in Kraft treten, nachdem es bis Ende März begutachtet wird und im April von der Landesregierung beschlossen sein soll.