Kritik an Corona-Pflichttests für Justizwache-Fortbildung
In dem Rundschreiben der Personalabteilung im Strafvollzug wird angeordnet, dass alle Bewerber, die sich für eine interne Weiterbildung angemeldet haben, vor dem dafür notwendigen Aufnahme-Test am Computer auf Covid-19 testen lassen müssen. Wörtlich heißt es: "Sollten E2a-Auswahlverfahrensbewerber*innen eine derartige Testung verweigern, so sind diese zu den am 16. Februar 2021 stattfindenden Multiple Choice Testungen nicht zuzulassen."
Für FPÖ-Chef Hofer ist damit die diskutierte Testpflicht nun Realität geworden. "Ein Corona-Test für den Auswahltest ist komplett überzogen und eine Zwangsmaßnahme, die völlig sinnlos ist", sagte er in einer Stellungnahme zur APA. Vizekanzler Werner Kogler, der derzeit die Agenden von Justizministerin Zadic (beide Grüne) innehat, müsse "sofort reagieren und diesen Unsinn wieder abstellen". Aus Sicht der FPÖ würden Sicherheitsmaßnahmen, wie eine FFP2-Maske reichen - wovon im Schreiben nämlich keine Rede sei.
Zusammenfassung
- Kritik daran kommt nicht nur von Interessierten, sondern auch von der FPÖ.
- In dem Rundschreiben der Personalabteilung im Strafvollzug wird angeordnet, dass alle Bewerber, die sich für eine interne Weiterbildung angemeldet haben, vor dem dafür notwendigen Aufnahme-Test am Computer auf Covid-19 testen lassen müssen.
- Für FPÖ-Chef Hofer ist damit die diskutierte Testpflicht nun Realität geworden.