APA/ROBERT JAEGER

Kritik an Beschränkungen für Neusiedler See

Die von Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) verordneten Zutrittsbeschränkungen für Seebäder am Neusiedler See wegen des Coronavirus sorgen für Kritik. Skeptisch zeigte sich am Freitag auch Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), der einheitliche Regelungen in ganz Österreich einmahnte. Verfassungsjurist Heinz Mayer hält die Sperre wegen der Ausnahmen für Einheimische für unzulässig.

Die von Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) verordneten Zutrittsbeschränkungen für Seebäder am Neusiedler See wegen des Coronavirus sorgen für Kritik. Skeptisch zeigte sich am Freitag auch Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), der einheitliche Regelungen in ganz Österreich einmahnte. Verfassungsjurist Heinz Mayer hält die Sperre wegen der Ausnahmen für Einheimische für unzulässig.

Kogler (Grüne) zeigte sich skeptisch wegen der am Donnerstag von Doskozil veröffentlichten Verordnung zu Zutrittsverboten "an Gewässern". "Es wäre gut, wenn wir bei vergleichbaren Lebensbereichen in Österreich einheitlich vorgehen", so Kogler am Freitag vor Journalisten. Schließlich gebe es auch in Kärnten Badeseen: "Und es hat sich mir noch nicht erschlossen, dass sich das Coronavirus in Burgenland anders verhalten sollte als in Kärnten."

Verfassungsjurist Mayer hält die Zutrittsbeschränkungen für unzulässig. Die Beschränkung nach dem Wohnsitz sei "unsachlich". Unterdessen teilte der Koordinationsstelle Coronavirus im Burgenland mit, die Polizei kontrolliere die Zugangsbeschränkung. Die 15-Kilometer-Regelung werde von dort gemessen, wo eine Person angetroffen wird.

Es handle sich bei der Regelung um eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit, erklärt Verfassungsjurist Mayer. Diese sei im Sinne des Gesundheitsschutzes zwar möglich, die Beschränkung nach dem Wohnsitz sei aber "unsachlich" und habe "mit Gesundheitsschutz nichts zu tun", sagte er am Freitag gegenüber der APA.

"Es wäre möglich, die Zahl der Personen, die eingelassen werden, zu beschränken oder die Seebäder ganz zu sperren", betonte Mayer. Dass nur Menschen, die in einem Umkreis von 15 Kilometern wohnen, die Seebäder betreten dürfen und damit Gruppen aufgrund ihres Wohnsitzes ausgeschlossen werden, halte er allerdings nicht für verfassungskonform. Das Abstellen auf den Wohnsitz als Kriterium sei unsachlich. "Es könnte immerhin auch sein, dass Ortsansässige nicht in die Seebäder wollen und Menschen, die weiter weg wohnen, wollen, dürfen aber nicht."

Die SPÖ Burgenland verteidigte ihre Vorgangsweise am Freitag. Es gehe um die Gesundheit der Menschen in Zeiten der Coronakrise. "Uns fehlt jegliches Verständnis für die überzogenen medialen und politischen Reaktionen", betonte Landesgeschäftsführer Roland Fürst in einer Aussendung. Die SPÖ gehe davon aus, dass sich die Verordnung mit den Empfehlungen der Bundesregierung decke.

Die Kritik von Vizekanzler Werner Kogler und den Grünen, dass die Verordnung überschießend sei, bezeichnete Fürst als "kurios". "Die Bundesregierung hat im Stundentakt Verordnungen erlassen, die ganz massiv auf das Leben der Menschen Auswirkungen haben, wie zum Beispiel das Kontaktverbot zwischen Familienmitgliedern oder die Ausgangssperre", betonte der Landesgeschäftsführer. Dass man sich jetzt an einer Verordnung stoße, die in zwei Wochen wieder auslaufe, sei "scheinheilig und unangebracht".

Die Einhaltung der Zutrittsbeschränkungen wird von der Polizei kontrolliert, teilte Brigitte Novosel vom burgenländischen Koordinationsstab Coronavirus am Freitag auf APA-Anfrage mit. Es seien allerdings keine verstärkten Kontrollen angeordnet, die Polizei werde die Aufgabe im Rahmen der generellen Überwachung der Covid-19-Maßnahmen übernehmen.

Die 15-Kilometer-Regelung werde von der Stelle aus gemessen, an der die Person angetroffen wurde. Der Wohnsitz oder Nebenwohnsitz dürfe nicht mehr als 15 Kilometer Luftlinie von diesem Standort entfernt sein. Wo eine Person ihren Wohnsitz habe, werde über das geografische Informationssytem (GIS) kontrolliert. "Man muss natürlich keinen Meldezettel mithaben", betonte Novosel.

Generell bitte man die Bevölkerung um Verständnis. Es gehe bei der Verordnung um eine "kontrollierte Öffnung des Sees". In Zeiten der Coronakrise solle verhindert werden, dass zu viele Menschen in Seebädern zusammentreffen. In nächsten Schritten werde der Zutritt dann wieder erweitert. Die Verordnung, die den Zutritt zu Seebädern auf Fischer, Seehütten-Besitzer und Menschen, die im Umkreis von 15 Kilometern wohnen, beschränkt, gelte vorerst 14 Tage.

ribbon Zusammenfassung
  • Die von Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) verordneten Zutrittsbeschränkungen für Seebäder am Neusiedler See wegen des Coronavirus sorgen für Kritik.
  • Skeptisch zeigte sich am Freitag auch Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), der einheitliche Regelungen in ganz Österreich einmahnte.
  • Verfassungsjurist Heinz Mayer hält die Sperre wegen der Ausnahmen für Einheimische für unzulässig.