Klage gegen Österreich: Grünbaum-Erben fordern Schiele-Werke
Sie hätten in New York mehrere Klagen eingereicht, berichtet die Tageszeitung "Der Standard". Davon betroffen ist auch die Republik Österreich, die Albertina und das Leopold Museum, wie die Finanzprokuratur auf Anfrage des Blatts bestätigte.
Die Erben fordern demnach von Österreich die Rückgabe von insgesamt zehn Werken Egon Schieles: dazu gehören ein Aquarell und eine Kreidezeichnung aus der Albertina sowie das Gemälde "Tote Stadt III" und sieben weitere Arbeiten auf Papier aus dem Bestand der Leopold Museum Privatstiftung.
Keine Belege für eine Beschlagnahme
Österreichische Provenienzforscher haben sich bereits eingehend mit der Herkunftsgeschichte der Kunstwerke befasst. An den Kriterien des Kunstrückgabegesetzes orientiert fanden sich keine Belege für eine Beschlagnahme durch die NS-Behörden oder für nichtige Rechtsgeschäfte bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges.
Grundlage für aktuelle Klagen sei ein Urteil des Obersten US-Gerichtshofes vom Mai 2022, in dem ein Londoner Kunsthändler zur Herausgabe zweier Aquarelle an die Erben nach Fritz Grünbaum sowie zur Bezahlung von Schadenersatz und Zinsen in der Höhe von rund 700.000 US-Dollar verpflichtet wurde, so der "Standard". In dem seit Dezember 2015 geführten Rechtsstreit sah der Richter den Tatbestand der Entziehung in der NS-Zeit zweifelsfrei gegeben: konkret über eine Vollmacht, die Fritz Grünbaum im Juli 1938 seiner Ehefrau erteilte, womit er die Kontrolle über sein Vermögen verloren habe.
Zusammenfassung
- Die Erben des 1941 im KZ Dachau umgekommenen österreichischen Kabarettisten Fritz Grünbaum fordern die Rückgabe von Schiele-Werken.
- Sie hätten in New York mehrere Klagen eingereicht, berichtet die Tageszeitung "Der Standard". Davon betroffen ist auch die Republik Österreich, die Albertina und das Leopold Museum, wie die Finanzprokuratur auf Anfrage des Blatts bestätigte.