Kinder-Klimaklage vom VfGH formal zurückgewiesen
Die Antragssteller im Volksschul- und Jugendalter hatten die Kinderrechte durch fehlende Maßnahmen für den Klimaschutz gefährdet gesehen. Die Verfassungsrichter stellten nun fest, dass nicht alle Teile des Gesetzes angefochten wurden, die jedoch untrennbar zusammenhängen, hieß es am Freitag. Der Antrag sei laut Aussendung zu eng gefasst gewesen.
Antrag sei zu eng gefasst gewesen
Eine solche Aufhebung würde die von den Antragstellern behauptete Verfassungswidrigkeit nicht beseitigen, teilte der VfGH mit. Der Verfassungsgerichtshof dürfe einer Norm durch Aufhebung bloßer Teile auch keinen völlig veränderten Inhalt verleihen, hieß es in der Erläuterung.
Eine Aufhebung des Klimaschutzgesetzes im angefochtenen, zu engen Umfang hätte unter anderem zur Folge, dass der Bund nicht nur für die Führung von Verhandlungen über Klimaschutzmaßnahmen, sondern für diese Maßnahmen insgesamt verantwortlich wäre. Der VfGH könne dem Gesetzgeber einen solchen Gesetzesinhalt nicht unterstellen.
Keine verbindlichen Klimaziele in Österreich
Die Kinder und Jugendlichen, in deren Namen der Antrag eingebracht wurde, sind zwischen 2006 und 2015 geboren. Sie hatten laut VfGH kritisiert, dass das Klimaschutzgesetz lediglich eine Pflicht enthalte, über Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen zu verhandeln, aber keine Verpflichtung, Ergebnisse zu erzielen.
Die alte Regelung des Klimaschutzgesetzes lief am 31. Dezember 2020 aus, seither sind hierzulande keine gesetzlichen Treibhausgas-Reduktionszielwerte mehr vorgegeben.
Dadurch habe der Gesetzgeber seine Pflicht verletzt, für den Schutz der verfassungsrechtlich verankerten Kinderrechte zu sorgen. Es gebe keinen Schutz der Kinder vor schwerwiegenden Beeinträchtigungen durch den Klimawandel, zudem werde beim Klimaschutz nicht auf eine im Zeitverlauf und über die Generationen hinweg gerechte Lastenverteilung Bedacht genommen, hatte es in dem Antrag geheißen.
Zusammenfassung
- Der Antrag von zwölf Kindern und Jugendlichen auf Aufhebung von Teilen des Klimaschutzgesetzes ist vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aus formalen Gründen zurückgewiesen worden.
- Die Verfassungsrichter stellten nun fest, dass nicht alle Teile des Gesetzes angefochten wurden, die jedoch untrennbar zusammenhängen, hieß es am Freitag.
- Der Antrag sei laut Aussendung zu eng gefasst gewesen.