Jurist: Maßnahmen-Kontrolle "nicht Aufgabe der Arbeitnehmer"

Laut dem Arbeiterkammer-Jurist Philipp Brokes obliegt die Kontrolle der Impfnachweise und der Maskenpflicht weiterhin der Polizei. Es haftet allerdings der Geschäftsinhaber. Daher ist die Kontrolle "Aufgabe der Betriebsinhaber und nicht der Arbeitnehmer".

Ohne eine FFP2-Maske darf man als Ungeimpfter ein Geschäft nicht betreten, stellt Jurist Philipp Brokes fest. Bei einem solchen Verstoß drohe den Betroffenen eine Verwaltungsstrafe. Ebenso droht eine solche Strafe, sollte man den "Grünen Pass" nicht vorweisen können. Daher rät der Jurist dazu, diesen auf jeden Fall mit sich zu führen.

"Inhaber haftet"

Bei der Kontrolle der Maskenpflicht und Impfnachweise habe sich laut Brokes in der Verordnung nichts geändert. "Die Kontrolle bleibt bei der Behörde, diese kann den öffentlichen Sicherheitsdienst, also die Polizei, dafür heranziehen", erklärt der Arbeiterkammer-Jurist. Aber "am Ende haftet der Inhaber einer Betriebsstätte", warnt Brokes auf PULS 24. Daher müsse auch der Betriebsinhaber an einer Kontrolle interessiert sein.

Allerdings "ergibt sich nicht aus jedem Arbeitsverhältnis, dass Impfnachweise kontrolliert werden", so der Jurist. So könne es laut Brokes sein, dass beispielsweise eine Kassiererin nicht zwangsläufig auch Kontrollen durchführen muss.

Streit um Kontrolle der Maskenpflicht im Handel

Zwischen dem Handelsverband und der Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) kam es zu einem Schlagabtausch bezüglich der Maßnahmen-Kontrolle.

ribbon Zusammenfassung
  • Ohne eine FFP2-Maske darf man als Ungeimpfter ein Geschäft nicht betreten, stellt Jurist Philipp Brokes fest.
  • Bei einem solchen Verstoß drohe den Betroffenen eine Verwaltungsstrafe. Ebenso droht eine solche Strafe, sollte man den "Grünen Pass" nicht vorweisen können. Daher rät der Jurist dazu, diesen auf jeden Fall mit sich zu führen.
  • Bei der Kontrolle der Maskenpflicht und Impfnachweise habe sich laut Brokes in der Verordnung nichts geändert.
  • "Die Kontrolle bleibt bei der Behörde, diese kann den öffentlichen Sicherheitsdienst, also die Polizei, dafür heranziehen", erklärt der Arbeiterkammer-Jurist.
  • Aber "am Ende haftet der Inhaber einer Betriebsstätte", warnt Brokes auf PULS 24. Daher müsse auch der Betriebsinhaber an einer Kontrolle interessiert sein.
  • Allerdings "ergibt sich nicht aus jedem Arbeitsverhältnis, dass Impfnachweise kontrolliert werden", so der Jurist. So könne es laut Brokes sein, dass beispielsweise eine Kassiererin nicht zwangsläufig auch Kontrollen durchführen muss.