Jugendliche in Graz wegen Mordversuchs verurteilt
Vor Gericht hatten die beiden eine Tötungsabsicht bestritten, der Dealer überlebte aber nur dank einer Not-OP. Passiert war alles am 8. September des Vorjahres: Der angeklagte Bursche aus Graz-Umgebung war bei einem Drogendeal nahe dem Grazer Bahnhof über den Tisch gezogen worden. Der Suchtmittelhändler hatte bei der Übergabe das Geld genommen, aber in der übergebenen Dose waren nicht die vereinbarten Tabletten mit Benzodiazepinen - kurz "Benzos". Verärgert über den missglückten Deal kontaktierte der Jugendliche seine Freundin aus Leoben. Sie kam noch am selben Tag zu ihm nach Graz und gemeinsam sollen sie dann laut der Anklage einen Racheplan geschmiedet haben.
Sie vereinbarten ein neuerliches Treffen mit dem Suchtmittelhändler. Dabei kam es dann zu den Messerstichen. "Die Angeklagte hat das Opfer versucht zu töten", lautete der Vorwurf der Staatsanwältin. Von den vier Stichen in den Rücken durchtrennte einer das Rippenfell, wodurch der linke Lungenflügel kollabierte. "Nur durch Glück ist es beim Mordversuch geblieben", so die Anklägerin. Die intensivmedizinische Betreuung und die Notoperation hätten "Schlimmeres verhindert".
Ganz anders sahen das allerdings die beiden Angeklagten und deren Verteidiger. Beide Jugendlichen gestanden zwar, dass es bei dem Treffen zu einer Rangelei gekommen ist und dann das Mädchen zugestochen hat, während der Bursche das Opfer im "Schwitzkasten" hatte. Eine Tötungsabsicht habe es aber nie gegeben. "Ich wollte ihn dazu bringen, dass er mir mein Geld wieder zurückgibt", sagte der Beschuldigte. Seine damalige Freundin meinte ebenfalls: "Wir wollten ihn zur Rede stellen. Von Rache kann keine Rede sein." Sie sei überrascht gewesen, als es zwischen ihrem Freund und dem Dealer zu einer Rangelei kam. Sie habe Panik bekommen, weil sie dachte, dass der andere die Oberhand über ihren Freund hatte. Darum habe sie zugestochen.
Mordvorsatz sei keinesfalls vorhanden gewesen
Da die 17-Jährige das Messer hatte, gilt sie vor Gericht als die mutmaßliche Haupttäterin, ihr Freund als Beitragstäter. Die Verteidigerin der jungen Frau sagte: "Ich habe ein verunsichertes Mädchen kennengelernt. Das ist keine kaltblütige Mörderin." Der Mordvorsatz sei keinesfalls vorhanden gewesen. Das sahen die Geschworenen am späten Abend in ihrer Beratung allerdings anders. Sie hielten einstimmig beide Jugendlichen für schuldig im Sinne der Anklage. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Zusammenfassung
- Zwei 17-jährige Jugendliche wurden in Graz wegen Mordversuchs zu jeweils drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, nachdem sie im September des Vorjahres ihren Dealer nach einem missglückten Drogenhandel angriffen.
- Das Opfer überlebte nur dank einer Notoperation, nachdem es vier Mal mit einem Messer in den Rücken gestochen wurde und ein Lungenflügel kollabierte.
- Die Geschworenen befanden die Jugendlichen einstimmig für schuldig, obwohl diese eine Tötungsabsicht bestritten und das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.