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Josef Fritzl wird in "Normalhaft" verlegt

Vor rund zwei Wochen wurde Rechtsbrecher Josef Fritzl in der Causa Inzestfall Amstetten erneut vor einem Dreier-Senat angehört. Im Raum stand eine mögliche Entlassung Fritzls vom Maßnahmen- in den Normalvollzug. Die Entscheidung hätte schon vergangene Woche schriftlich ergehen sollen. Mit etwas Verzögerung steht aber nun fest: Fritzl wird in die "Normalhaft" verlegt.

Am Dienstag wurde via Aussendung bekanntgegeben, dass das Dreier-Senat des Landesgericht Krems den Entschluss gefasst hat, Fritzl in den Normalvollzug zu überstellen. Von Fritzl würde "keine Gefährlichkeit mehr ausgehen", hieß es.

Grund für die Verlegung sei die fortschreitende Demenz und der körperliche Abbau des heute 89-Jährigen. "Auf Grund einer umfassenden, fortschreitenden dementiellen Erkrankung und einem körperlichen Abbau ist die beim Strafgefangenen vorliegende kombinierte Persönlichkeitsstörung, die die Einweisung erforderlich machte, derart „begraben“, sodass die Gefährlichkeit des Strafgefangenen abgebaut wurde und mit keiner strafbaren Handlung mit schweren Folgen mehr zu rechnen ist", hieß es in der Aussendung des Landesgerichts Krems. 

Eine vollständige Entlassung, die Fritzls Anwältin Astrid Wagner immer wieder forderte, stehe nicht im Raum. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft könnte noch Beschwerde einlegen. 

Ende Jänner wurde Fritzl bereits aus dem Maßnahmenvollzug entlassen. Einige Wochen später hob das Oberlandesgericht Wien diese Entscheidung wieder auf

Inzestfall Amstetten

Die Causa Inzestfall Amstetten war Ende April 2008 bekannt geworden. Josef F. hielt seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen und zeugte mit ihr sieben Kinder - eines starb nach der Geburt.

Im März 2009 wurde der heute 89-Jährige in St. Pölten zu lebenslanger Haft verurteilt, gleichzeitig wurde die Unterbringung im Maßnahmenvollzug aufgrund seiner Gefährlichkeit im Sinn des §21 Absatz 2 StGB verfügt. Schuldig erkannt wurde Josef F. wegen Mordes durch Unterlassung, Sklavenhandels, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande sowie schwerer Nötigung und damit in allen Anklagepunkten.

Video: Fritzls Anwältin Astrid Wagner im Interview

ribbon Zusammenfassung
  • Vor rund zwei Wochen wurde Rechtsbrecher Josef Fritzl in der Causa Inzestfall Amstetten erneut vor einem Dreier-Senat angehört.
  • Im Raum stand eine mögliche Entlassung Fritzls vom Maßnahmen- in den Normalvollzug.
  • Die Entscheidung hätte schon vergangene Woche schriftlich ergehen sollen.
  • Mit etwas Verzögerung steht aber nun fest: Fritzl wird in die "Normalhaft" verlegt.