Falscher Abschlussbericht: Diversion für Polizisten gekippt
Im Zentrum des Falls steht eine Brandstiftung in einem Wohnhaus im Februar 2024 im Bezirk Urfahr-Umgebung. Laut Gutachten war auf einem Sofa eine brennbare Flüssigkeit verschüttet und angezündet worden. Der ermittelnde Polizist soll der Staatsanwaltschaft wesentliche Aktenbestandteile bewusst vorenthalten haben. Daher wurde das damals gegen unbekannte Täter geführte Verfahren zunächst eingestellt und erst nach einer Eingabe der Opfer wieder aufgenommen.
Die Ermittlungsergebnisse belasteten einen - ihm allerdings nur vom Hörensagen bekannten - Berufskollegen des Polizisten. Dieser wurde schließlich auch wegen Brandstiftung angeklagt, allerdings im Zweifel freigesprochen. Der Ermittler wurde wegen Amtsmissbrauchs angeklagt. Er gab sich reuig und sprach von einem "Blackout" sowie "persönlichem Versagen". Das Gericht glaubte ihm, dass es ein einmaliger Fehler gewesen sei, und gewährte ihm nach Zahlung einer Geldbuße von 2.700 Euro eine Diversion.
Die Staatsanwaltschaft erhob dagegen Beschwerde. Sie argumentierte, dass auf diese Art die Strafverfolgung unterminiert werde. Das Oberlandesgericht Linz gab ihrer Beschwerde Folge. Der Fall wird nun noch einmal verhandelt. Der Polizist muss sich am Dienstag, dem 15. April, neuerlich wegen des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs verantworten. Der Strafrahmen liegt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft.
Zusammenfassung
- Die Staatsanwaltschaft legte erfolgreich Beschwerde gegen die Diversion ein, da der Beamte wesentliche Aktenbestandteile bewusst vorenthalten hatte. Der Ermittler hatte sich im ersten Prozess reuig gezeigt und eine Geldbuße von 2.700 Euro gezahlt.
- Am 15. April muss sich der Polizist erneut wegen Amtsmissbrauchs verantworten. Der Strafrahmen für diese Anklage liegt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft.