APA/KEYSTONE/URS FLUEELER

Hochwasser und das Auto: Die wichtigsten Infos

Wichtig: Kein überflutetes Auto starten – es droht ein Motorschaden. Die wichtigsten Tipps und Infos, wenn Ihr Fahrzeug Opfer des Hochwassers wurde.

"Wenn der Motorraum eines Autos unter Wasser war, muss aus Sicherheitsgründen eine Abschleppung erfolgen“, erklärt ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl. Denn, "wenn sich Wasser im Zylinder befindet", kann es zu einem Motorschaden kommen.

Sand und Wasser können zudem Schäden an Fahrwerk und Bremsen verursachen, die sich erst nach Monaten zeigen, warnt der ÖAMTC zudem.

Was also tun? Die Tipps vom ÖAMTC:

  • Wasserlinie unterhalb der Radmitte: In der Regel gibt es keine Funktionsprobleme. Allerdings sollten "die Traggelenke und Spurstangengelenke" überprüft werden.
  • Wasserlinie über der Radmitte: Radlager und Antriebswellen sind betroffen. Wenn das Fahrzeug diesen Bedingungen über mehrere Stunden oder sogar Tage ausgesetzt ist, dringt Wasser in die Lager und Gelenke ein. "Dort bleibt es leider auch nach Absinken des Wasserspiegels", sagt Kerbl. Ebenfalls betroffen ist der Auspuff, der durch das Wasser korrodieren kann.
  • Wasserspiegel über die Türunterkante: Wasser dringt in den Innenraum und in die Hohlräume der Karosserie ein. Damit kann auch die Elektrik Schaden nehmen. "Ein Werkstattaufenthalt ist unausweichlich", so der ÖAMTC-Experte.
  • Motorhaube unter der Wasserlinie: Damit ist das Wasser praktisch überall – vom Ansaugtrakt des Motors und über den Auspuff bis zu den Auslassventilen. Das Auto NICHT STARTEN. Das Fahrzeug muss gründlich in einer Fachwerkstatt trockengelegt werden.

Zahlt die Versicherung?

Wer nach dem Hochwasser Schäden am Auto entdeckt, sollte richtig vorgehen: "Schäden sollten mit Fotos dokumentiert und der Versicherung unverzüglich gemeldet werden", rät ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. "Einen Startversuch, der einen Motorschaden zur Folge haben kann, sollte man tunlichst unterlassen. Die Versicherung kann in diesem Fall die Leistung verweigern."

Welche Versicherung brauche ich?

Damit die Versicherung zahlt, braucht es den richtigen Schutz. "Nur wer über eine abgeschlossene Kaskoversicherung verfügt, hat Anspruch auf finanzielle Entschädigung", erklärt der ÖAMTC-Experte. Im Rahmen einer Teil- oder Vollkaskoversicherung sind die Reparatur- und Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstätte oder zum Schrottplatz gedeckt. "Bei einem Totalschaden wird die Ersatzleistung aus der Differenz vom Zeitwert des Fahrzeuges vor dem Schadenfall und dem Restwert des Wracks berechnet."

Unwetterschäden: Was zahlt die Versicherung?

ribbon Zusammenfassung
  • "Wenn der Motorraum eines Autos unter Wasser war, muss aus Sicherheitsgründen eine Abschleppung erfolgen“, erklärt ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl. Denn, "wenn sich Wasser im Zylinder befindet", kann es zu einem Motorschaden kommen.
  • Sand und Wasser können zudem Schäden an Fahrwerk und Bremsen verursachen, die sich erst nach Monaten zeigen, warnt der ÖAMTC zudem.
  • Wer nach dem Hochwasser Schäden am Auto entdeckt, sollte richtig vorgehen:
  • "Schäden sollten mit Fotos dokumentiert und der Versicherung unverzüglich gemeldet werden", rät ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.
  • "Einen Startversuch, der einen Motorschaden zur Folge haben kann, sollte man tunlichst unterlassen. Die Versicherung kann in diesem Fall die Leistung verweigern."