Corona-Lockerungen: Welche Regeln nun gelten

Am heutigen Montag geht der harte Corona-Lockdown zu Ende. Die Ausgangsbeschränkungen gelten wieder nur nachts, es gibt weiterhin Kontaktbeschränkungen mit Ausnahmen für die Feiertage. Handel und Pflichtschulen öffnen wieder.

Der harte Corona-Lockdown ist zu Ende. Nach fast drei Wochen dürfen Geschäfte, Einkaufszentren, Friseure und andere Dienstleister wie Masseure ab Montag unter strengen Auflagen wieder aufsperren. Auch die Schulen öffnen wieder ihre Tore für den Unterricht in den ersten acht Schulstufen sowie für Maturaklassen - ab der fünften Schulstufe mit Maskenpflicht. Auch Museen und Bibliotheken und Sportanlagen in Sparten, wo es zu keinem Körperkontakt kommt, sind wieder zugänglich.

Lockdown-Ende: Was jetzt erlaubt ist

Ausgangsbeschränkungen

Die Ausgangsbeschränkungen gelten - wie vor dem Lockdown - wieder von 20.00 bis 6.00 Uhr. Den eigenen privaten Wohnbereich darf man in diesem Zeitraum nur aus bestimmten Gründen verlassen: dazu zählen Arbeit, notwendige Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, anderen Menschen zu helfen und sie zu pflegen sowie für Bewegung an der frischen Luft.

Kontaktbeschränkungen

Leicht gelockert wurden die Kontaktbeschränkungen. Tagsüber dürfen sich Menschen, die in einem Haushalt zusammen leben, mit Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. Das dürfen insgesamt maximal sechs Personen und sechs Kinder sein.

Ausnahmen gelten für die Weihnachtsfeiertage und den Silvesterabend. Am 24., 25., 26. und 31. Dezember dürfen sich insgesamt zehn Personen - inklusive Kindern - treffen, unabhängig davon, in wie vielen Haushalten sie leben. Auch gilt in diesen Fällen die nächtliche Ausgangssperre nicht.

Handel

Der Handel öffnet wieder, aber unter Hygieneauflagen. In Geschäften muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, und für Kundenbereiche gilt eine Beschränkung von einem Kunden pro zehn Quadratmeter.

Geschlossen bleiben Gastronomie und Hotellerie. In der Gastronomie sind die Abholung von Speisen bis 19.00 Uhr und Lieferservices erlaubt. Der Verlauf alkoholischer Getränke ist verboten. 

Dienstleistungen

Alle Dienstleister, auch die "körpernahen" wie Friseure oder Masseure, öffnen mit dem heutigen Montag wieder. Auch hier gilt eine Mund-Nasen-Schutz Pflicht.

Schulen

Pflichtschulen, Kindergärten und Maturaklassen nehmen den Regelbetrieb wieder auf. Ab dem dem Alter von zehn Jahren gilt eine Maskenpflicht im Unterricht. Oberstufen und Universitäten bleiben im Distance-Learning.

Kultur und Sport

Museen und Bibliotheken öffnen mit dem heutigen Montag wieder. Es gilt eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht und eine Beschränkung von zehn Quadratmetern pro Besucher.

Alle Indoor-Sportanlagen bleiben geschlossen. Outdoor-Sportstätten für jene Sportarten, bei deren Ausübung es zu keinem Körperkontakt kommt, dürfen öffnen. 

ribbon Zusammenfassung
  • Nach fast drei Wochen dürfen Geschäfte, Einkaufszentren, Friseure und andere Dienstleister wie Masseure ab Montag unter strengen Auflagen wieder aufsperren.
  • In Shoppingcentern wird als Fläche nur jene von Geschäften gewertet.
  • Neben dem Handel öffnen auch die Schulen ihre Tore für den Unterricht in den ersten acht Schulstufen sowie für Maturaklassen - ab der fünften Schulstufe mit Maskenpflicht.