Harter Lockdown ist zu Ende: Handel, Schule und Frisöre öffnen
Der seit kurz nach Weihnachten geltende harte Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie geht mit Montag zumindest fürs erste zu Ende. Der Handel darf wieder komplett aufsperren, gleiches gilt für körpernahe Dienstleister wie Friseure oder Tätowierer. An den Schulen ist Präsenz-Unterricht wieder Usus, wobei dieser wegen der Ferien in den anderen Landesteilen zunächst nur in Wien und Niederösterreich genutzt werden kann. Auch für das Privatleben gelten neue Regeln.
Nächtliche Ausgangssperre
Zwar besteht weiter eine nächtliche Ausgangssperre, dafür dürfen sich untertags wieder vier Erwachsene aus zwei unterschiedlichen Haushalten treffen, dazu bis zu sechs minderjährige Kinder. Für mehr Abwechslung in der Freizeit sorgt, dass Museen und Bibliotheken wieder öffnen dürfen. Das gleiche gilt für Zoos.
An den Volksschulen gibt es die ganze Woche Präsenzunterricht, wobei am Montag und Mittwoch "Nasenbohr"-Tests an Ort und Stelle durchgeführt werden. Eltern, die das ablehnen, müssen ihre Kinder daheim unterrichten. In den höheren Schulstufen ist ein Teil am Montag und Dienstag mit Unterricht an der Schule dran, der andere Mittwoch und Donnerstag. Getestet wird dort jeder Jugendliche nur einmal pro Woche.
Was den Handel angeht, sind dort wie auch in den nun wieder geöffneten Freizeitbereichen FFP2-Masken anzulegen. Zudem könnte man sich dort und da länger anstellen müssen, da weniger Personen in die Geschäfte zugelassen werden.
Eintrittstests
Eine Zusatzhürde gilt es beim Besuch persönlicher Dienstleister zu überwinden. Eingelassen werden darf man beispielsweise beim Friseur oder im Kosmetikstudio nur, wenn man einen negativen Coronatest vorweist, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Die Lockerungen im Überblick
- Schule: Volksschüler werden wieder gesammelt unterrichtet, Unter- und Oberstufe im Schichtbetrieb. Voraussetzung für einen Schulbesuch ist, dass sich die Kinder testen lassen. Wer das verweigert, muss im Home Schooling bleiben.
- Handel: Der Handel öffnet unter neuen Sicherheitsauflagen. Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht, jeder Kunde muss 20 Quadratmeter an Geschäftsfläche zur Verfügung haben, um Abstand halten zu können.
- Dienstleister: Körpernahe Dienstleister, wie Friseure oder Masseure, öffnen unter neuen Auflagen. Der Besuch ist nur unter Vorlage eines negativen Testergebnisse erlaubt.
- Museen und Zoos: Museen, Galerien und Tiergärten öffnen ihre Pforten wieder - mit Maskenpflicht und einer maximalen Personenzahl.
- Ausgangsbeschränkungen: Die tägliche Ausgangssperre wird gelockert. Von 6 Uhr früh bis 20 Uhr dürfen sich zwei Haushalte - maximal vier Erwachsene - treffen. Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr bleiben Ausgangsbeschränkungen bestehen.
Zusammenfassung
- Der seit kurz nach Weihnachten geltende harte Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie geht mit Montag zumindest fürs erste zu Ende.
- Der Handel darf wieder komplett aufsperren, gleiches gilt für körpernahe Dienstleister wie Friseure oder Tätowierer.
- Auch für das Privatleben gelten neue Regeln.
- An den Volksschulen gibt es die ganze Woche Präsenzunterricht, wobei am Montag und Mittwoch "Nasenbohr"-Tests an Ort und Stelle durchgeführt werden.