Gericht in Los Angeles lehnte erneut Antrag von Polanski ab
Zwei US-Journalisten hatten gefordert, dass eine frühere Aussage des damaligen US-Staatsanwalts Roger Gunson, der das Missbrauchsverfahren gegen Polanski im Jahr 1977 geleitet hatte, veröffentlicht werde. Gunson soll 2010 wichtige Äußerungen gemacht haben, die Polanskis Gesuch untermauern könnten, dass er seine Strafe in den USA bereits abgesessen habe. Schon 2017 hatte ein Richter gegen die Offenlegung der Dokumente gestimmt.
Die neuerliche Absage des Gerichts habe ihn nicht überrascht, teilte Polanskis Anwalt Harland Braun am Dienstag in einer Stellungnahme mit. Die Richter stünden unter Druck, das jahrzehntelange Fehlverhalten früherer Kollegen zu decken. Er werde Berufung gegen die Entscheidung einlegen, betonte Braun.
Polanski hatte 1977 zugegeben, Sex mit einer 13-Jährigen gehabt zu haben, den Vorwurf einer Vergewaltigung aber zurückgewiesen. Er verbrachte mehrere Wochen in einer Haftanstalt unter psychiatrischer Beobachtung. Im Gegenzug für sein Geständnis wollte der damalige Richter von einer längeren Haftstrafe absehen. Unmittelbar vor der Strafmaßverkündung gab es aber Zweifel an dieser Zusage, Polanski floh nach Frankreich und betrat die USA seitdem nie wieder.
Das Gericht in den USA hat wiederholt die Auslieferung des Starregisseurs verlangt. Polanskis Anwälte setzen sich dagegen für ein Ende der Strafverfolgung ein. Auch Polanskis Opfer, eine heute 58 Jahre alte Amerikanerin, hat mehrmals öffentlich bekundet, dass sie nicht gegen den Regisseur vorgehen wolle.
Zusammenfassung
- Die US-Justiz ermittelt seit mehr als 40 Jahren gegen den Regisseur Roman Polanski (88) wegen eines Sexualdelikts.
- Nun hat ein Gericht in Los Angeles erneut eine Entscheidung gefällt, die sich gegen den polnisch-französischen Filmemacher richtet.
- Eine bisher nicht veröffentlichte frühere Aussage-Mitschrift bleibt nach richterlicher Anordnung weiter unter Verschluss, wie "Deadline.com" am Dienstag berichtete.