Für Jagdpächter gilt kein Einreiseverbot

Eigentlich gibt es für Österreich bis Ende Mai strenge Einreisbestimmungen. Die gelten allerdings nicht für ausländische Jagdpächter.

300 Reviere gibt es alleine in Tirol, die an ausländische Jäger verpachtet sind. Ist man so ein Pächter, darf man nach Österreich einreisen. Ohne ärztliches Attest. Ohne 14-tägige Quarantäne. tirol.orf.at zitiert dazu den Landesjägerverband, der sagt, die Erleichterung habe mit der Jagdzeit zu tun, die am 15. Mai beginnt. Es gehe darum, den vorgegebenen Abschussplan zu erfüllen – dazu seien auch die Jagdpächter aus dem Ausland angehalten.

Eigentlich müssen derzeit Menschen, die nach Österreich einreisen wollen, ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als vier Tage sein darf. Ist dies nicht vorhanden, müssen sie sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Ausnahmen gibt es etwa für Pflegepersonal.

ribbon Zusammenfassung
  • Eigentlich gibt es für Österreich bis Ende Mai strenge Einreisbestimmungen.
  • Die gelten allerdings nicht für ausländische Jagdpächter.
  • 300 Reviere gibt es alleine in Tirol, die an ausländische Jäger verpachtet sind.
  • Ist man so ein Pächter, darf man nach Österreich einreisen.
  • Ist dies nicht vorhanden, müssen sie sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.