Fellner-Prozess: Klage gegen Scharf vor Abschluss
In einem der Verfahren rund um Vorwürfe sexueller Belästigung gegen Medienmacher Wolfgang Fellner zeichnet sich eine Entscheidung ab. Das Arbeits- und Sozialgericht (ASG) in Wien hat sich am Montag mit einer von Fellner eingebrachten Unterlassungsklage beschäftigt, die der ehemaligen oe24.tv-Moderatorin Raphaela Scharf die Behauptung untersagen soll, er habe sie während eines Fotoshootings begrapscht. Die Beweisaufnahme ist nun abgeschlossen, das Urteil ergeht schriftlich.
Weitere Opfer sollen sich gemeldet haben
Der Anwalt von Scharf, Michael Rami, führte zu Beginn aus, dass es im Kern des Verfahrens um die Glaubwürdigkeit Fellners gehe. Mittlerweile hätten zahlreiche weitere Opfer sexueller Belästigung teils unter Tränen in der Anwaltskanzlei Ramis angerufen. Auch habe er eine Liste an Personen vorliegen, die mitbekommen haben sollen, dass sich Mitarbeiterinnen über Fellner beschweren - darunter ein Mitarbeiter der Mediengruppe Österreich, der sich viele Jahren in leitender Funktion befand. Es müsse zulässig sein, diesbezügliche Beweise anzubieten. Schließlich behaupte Fellner, noch nie jemanden sexuell belästigt zu haben, meinte Rami.
Am Verhandlungstag davor schränkten Fellners Anwälte die Unterlassungsklage jedoch auf den mutmaßlichen Griff auf das Gesäß Scharfs bei dem Fotoshooting im Mai 2019 ein. Deshalb wurde schon Katia Wagner, die ebenfalls behauptet, von Fellner sexuell belästigt worden zu sein, nur kurz einvernommen. Ein Anwalt Fellners, Georg Zanger, meinte nun, dass sämtliche von Rami vorgebrachten Zeuginnen und Zeugen keine Wahrnehmung zum klagsgegenständlichen Vorfall hätten und folglich ohne Bedeutung für das Verfahren seien. Da die Richterin nach einer Besprechung mit dem Senat verkündete, von einer weiteren Beweisaufnahme Abstand zu nehmen, wird es zumindest in diesem Strang auch nicht dazu kommen.
PULS 24 Reporterin Josephine Roek berichtet vom Prozess im Arbeits- und Sozialgericht.
Die meiste Zeit der rund dreistündigen Verhandlung nahm eine Befragung Fellners ein. Für diese hatte Rami dutzende Fragen vorbereitet. Viele davon drehten sich um Artikel in "Österreich", auf oe24.at sowie um Beiträge auf oe24.tv, die laut Rami "unzählige Unwahrheiten" aufweisen und teils in Widerspruch zu Fellners Aussagen bei Gericht stehen sollen. Viele der Artikel habe er nicht geschrieben, meinte Fellner und berief sich wiederholt auf das Redaktionsgeheimnis. Mehrfach verwies er zudem auf bereits an früheren Verhandlungstagen getätigte Aussagen.
"Wie lange wollen sie dieses Spiel noch spielen?"
Schon bald riss dem "Österreich"-Herausgeber der Geduldsfaden. "Wie lange wollen sie dieses Spiel noch spielen?", fragte er und äußerte wiederholt den Verdacht, dass Rami das Verfahren nur verzögern wolle. "Ich stelle mich schon auf ein Ende 2025 ein", so Fellner. "Sie haben geklagt und jetzt stört sie das eigene Verfahren?", fragte Rami ungläubig.
Im Zuge der Befragung wurde etwa Angela Alexa thematisiert. Sie ist eine ehemalige Mitarbeiterin Fellners, die gegenüber der deutschen Wochenzeitung "Die Zeit" sagte, von Fellner bei einer Weihnachtsfeier sexuell belästigt worden zu sein. "Die Geschichte ist völlig frei erfunden", reagierte der Medienmacher auf die Anschuldigung. Er habe Alexa bei dieser Feier nicht getroffen, was auch mehrere Zeugen so bestätigen würden.
Am Rande des Prozess äußerte sich Fellner noch zur Inseraten-Affäre.
Rami fragte auch, wie sich Fellner erklären könne, dass bereits fünf Frauen - Scharf, Wagner, Alexa, eine Treuetesterin und eine Mitarbeiterin, die bereits im Verfahren aussagte - ihn in offiziellen Stellungnahmen mit sexueller Belästigung in Verbindung bringen. "Alle fünf sind falsch und von ihnen konstruiert, Herr Rami", so Fellner. Er betonte, dass eine dieser fünf Frauen einen Klaps von Fellner auf ihren Hintern mehrfach im Zuge des Verfahrens als "Spaß" bezeichnet hatte.
Fellner bekräftigte erneut, dass Scharf von ihm eine Gehaltserhöhung von 2.500 auf 4.500 Euro begehrt habe. Er habe ihr daraufhin gesagt, dass er nicht dafür zuständig sei, sich aber für sie einsetzen wolle. 4.500 Euro seien aber illusorisch, soll er gesagt haben, woraufhin Scharf ihre Kündigung in den Raum stellte. Fellner vermutet, dass sie sich mit den Vorwürfen revanchieren wolle.
Scharf als Zeugin vernommen
Zum Abschluss wurde die Beklagte Scharf als Zeugin vernommen. Sie gab darüber Auskunft, wie ein Transkript über eine Unterredung mit Fellner kurz nach dem Fotoshooting zustande kam. Darauf sind laut Rami ausfällige Bemerkungen und Drohungen Fellners gegen Scharf zu hören. So habe er etwa gesagt: "Du schaust aus wie eine Nutte."
In einem Milborn Spezial äußerten sich Katia Wagner und Raphaela Scharf zur Causa Wolfgang Fellner.
Sie sei damals aus der Moderation geholt worden und war noch verkabelt, so die Beklagte. Ein freier Tontechniker gab ihr im Anschluss einen USB-Stick mit der Tonaufnahme. Sie selbst habe die Transkription veranlasst. Davon fehlt jedoch der Beginn des Gesprächs, den Scharf nicht bekommen haben soll. Am Anfang der Unterredung will Fellner aber "x-fach" betont haben, sie nie berührt zu haben. Später im Gespräch stellt er in den Raum, sie eventuell geschoben oder gezogen zu haben und er sie dabei unabsichtlich berührt haben könnte. Schaf erklärte noch, dass die Kleidung vom Sender zur Verfügung gestellt werde. "Fellner gibt vor, wie sich die Frauen zu kleiden haben", so die ehemalige oe24.tv-Mitarbeiterin.
Rami zeigte sich zufrieden mit dem Verfahren. Besonders skurril sei, dass Fellner nichts mit einer Reihe von Artikeln zu seinen Verfahren in seiner Zeitung zu tun haben wolle. Kristina Venturini, eine der beiden Anwälte Fellners, war positiv hinsichtlich eines Ausgangs im Sinne Fellners gestimmt. Alle Zeugen hätten klar ausgesagt, dass es zu keinem Griff auf das Gesäß Scharfs beim Fotoshooting gekommen sei, so Venturini. Das Urteil ergeht schriftlich.
Zusammenfassung
- In einem der Verfahren rund um Vorwürfe sexueller Belästigung gegen Medienmacher Wolfgang Fellner zeichnet sich eine Entscheidung ab.
- Das Arbeits- und Sozialgericht hat sich mit einer von Fellner eingebrachten Unterlassungsklage beschäftigt, die der ehemaligen oe24.tv-Moderatorin Raphaela Scharf die Behauptung untersagen soll, er habe sie während eines Fotoshootings begrapscht.
- Die Beweisaufnahme ist nun abgeschlossen, das Urteil ergeht schriftlich.
- Der Anwalt von Scharf, Michael Rami, zeigte sich zufrieden mit dem Verfahren. Besonders skurril sei, dass Fellner nichts mit einer Reihe von Artikeln zu seinen Verfahren in seiner Zeitung zu tun haben wolle.
- Kristina Venturini, eine der beiden Anwälte Fellners, war positiv hinsichtlich eines Ausgangs im Sinne Fellners gestimmt.
- Alle Zeugen hätten klar ausgesagt, dass es zu keinem Griff auf das Gesäß Scharfs beim Fotoshooting gekommen sei, so Venturini. Das Urteil ergeht schriftlich.