APA/HELMUT FOHRINGER

Fall Leonie: Angeklagte zeigen trotz Beweisvideo keine Reue

Am vierten Prozesstag rund um den Tod einer 13-jährigen Niederösterreicherin sind am Freitag die ersten Zeugen befragt worden.

Darunter war jener Mann, der in dem Fall zunächst als vierter Verdächtiger geführt wurde. Der Afghane hatte im Vorfeld einem der Angeklagten 200 Ecstasy-Tabletten überreicht. Dem Mädchen sollen laut Anklage sieben Tabletten aufgelöst in einem Getränk verabreicht worden sein.

Für die Weitergabe der synthetischen Drogen sowie dem Verkauf von 1.300 Gramm Kokain und sieben Kilogramm Cannabis wurde er vor einem Jahr zu drei Jahren Haft verurteilt und sitzt diese derzeit ab. Er relativierte bei der Befragung durch Richterin Anna Marchart nun seine Aussage vor der Polizei kurz nach seiner Festnahme im Sommer 2021. 

Aussage relativiert

Damals gab er noch an, dass ihn der 23-jährige Erstangeklagte in der Nacht, als die 13-Jährige starb, angerufen habe und gefragt habe, was er tun soll. Bei ihm sei ein Mädchen, dem es sehr schlecht ginge.

Der 23-Jährige sei am Telefon sehr aufgeregt und nervös gewesen und habe gemeint, dass er der 13-Jährigen sechs Ecstasy-Tabletten gegeben habe und sie nur noch da sitzt, nichts redet und ihr Herz nicht mehr klopft. "So etwas habe ich nie gesagt", meinte der Zeuge nun plötzlich. "Ich habe so etwas bei der Polizei nicht angegeben." Ihm sei es nach der Festnahme nicht gut gegangen, er habe wenig geschlafen und war berauscht.

Höllwarth will Polizist als Zeuge

Daraufhin beantragte der Anwalt der Angehörigen, Florian Höllwarth, die damals vernehmenden Polizisten als Zeugen zum Prozess zu laden. Dem schlossen sich die Staatsanwälte und der zweite Privatbeteiligtenvertreter, Johannes Öhlböck, sowie der Anwalt des Drittangeklagten, Sebastian Lesigang, an, wobei auch die Dolmetscherin als Zeugin geladen werden soll. Über den Beweisantrag wurde noch nicht entschieden.

Obwohl die beiden laut seiner Aussage bei der Polizei über "die schlechten Tabletten" gesprochen haben, milderte er diese Aussage nun wieder ab. "Von den Tabletten habe ich schon früher welche genommen. Ich habe auch schon in einer Nacht 15 Tabletten genommen", behauptete er. "Und wie ist es Ihnen gegangen?", wollte Beisitzer Wolfgang Etl wissen. "Ich war normal", meinte er.

Spitznamen "Der Engländer"

Die beste Freundin des Opfers berichtete im Zeugenstand, dass jener Beschuldigte, der behauptet, der Freund der 13-Jährigen gewesen zu sein, nicht mit dem Mädchen in einer Beziehung gewesen sein kann. "Das kann ich mir nicht vorstellen", sagte die 17-Jährige, die mit der 13-Jährigen öfters die Schule geschwänzt und ausgerissen war, um nach Wien zu fahren. Auf Instagram habe die 13-Jährige den 20-Jährigen kennengelernt. Die Mädchen gaben ihm den Spitznamen "Der Engländer". 

Bei den beiden Treffen mit dem Afghanen, wo die Freundin dabei war, sei der 20-Jährige bereits anzüglich geworden. Bei einer Zusammenkunft bei einer Wiener U-Bahn habe der Mann den Mädchen Tabletten zugesteckt mit der Information, es würde sich um Ecstasy handeln. "Ich habe sie unauffällig auf den Boden geschmissen", sagte die 17-Jährige. Ob die 13-Jährige die Tablette genommen hat, habe sie nicht gesehen, doch wurde ihre Freundin nach 15 Minuten ganz anders. Da sei der 20-Jährige plötzlich zudringlich geworden. "Ich hab' ihre Hand genommen und hab' sie weggezerrt. Er wollte noch mit uns weggehen, aber ich hatte ein ungutes Gefühl", sagte die Freundin.

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Von Tulln zurück nach Wien

Am Abend vor der Tat war die 17-Jährige noch mit ihrer Freundin in Tulln unterwegs. "Ich musste rechtzeitig zu Hause sein", sagte die Jugendliche, die beiden hatten sich beim Tullner Bahnhof getrennt. "Ich hab' gedacht, sie geht heim." In Wahrheit fragte die 13-Jährige einen Bekannten, ob er sie mit nach Wien nehmen würde. Dieser brachte sie zum Donaukanal, wo sie auf die Afghanen traf.

Im Trubel - Jugendliche feierten im Sommer 2021 wegen der Pandemie dort Partys - verlor er die 13-Jährige aber aus den Augen. "Von mir aus war geplant, dass ich sie auch wieder nach Hause bringe", sagte der Zeuge. Er war ziemlich verärgert, weil sie ihn einfach stehen ließ und chattete sie in der Nacht noch an: "Ich fahr mit dir nie wieder fort. Lässt mich hier einfach stehen." Danach telefonierten die beiden noch gegen 2.00 oder 3.00 Uhr miteinander.

"Da war sie noch gut gelaunt. Da ging es ihr noch gut", so der 17-Jährige. Laut Gerichtsmediziner starb die 13-Jährige zwischen 5.57 und 6.30 Uhr. Erst kurz vor 7.00 Uhr holten die Männer die Rettung.

Pflegeassistentin leistete Erste Hilfe

Die 13-Jährige, die mit den Männern in die Wohnung mitging, dort unter Drogen gesetzt und missbraucht worden sein soll, wurde am 26. Juni 2021 zuerst von einer Frau auf einem Grünstreifen in Wien-Donaustadt leblos aufgefunden, die nun ebenfalls vor Gericht aussagte. Die Pflegeassistentin war gerade am Weg zur Arbeit und leistete Erste Hilfe.

Sie beobachtete zwei Männer bei dem Mädchen, das an einem Baum angelehnt war. Die Frau bemerkte, dass die 13-Jährige keine Vitalfunktionen mehr hatte, begann mit der Reanimation. Einer der Männer sprach gerade mit der Rettung am Telefon, hielt aber der Ersthelferin das Handy plötzlich hin. "Einer hat gesagt, er kennt sie (die 13-Jährige, Anm.) nicht", so die Zeugin. Der zweite Mann verschwand plötzlich, als die Polizei eintraf.

Altersfeststellung

Am Freitag kam noch der letzte Gutachter zu Wort. Der Allgemeinmediziner Ernst Rudolf hat beim dritten Angeklagten eine Altersfeststellung erstellt, da dieser behauptete, zum Tatzeitpunkt erst 16 Jahre alt gewesen zu sein. Dazu wurde zunächst eine Anamnese unternommen, um Krankheiten auszuschließen, danach gab es eine körperliche Untersuchung und schlussendlich eine radiologische Untersuchung der linken Hand, der Zähne und des mittleren Schlüsselbeingelenks.

Hand und Zähne zeigten auf, dass der Angeklagte bereits über 16 Jahre sein musste, die Wachstumsfuge am Schlüsselbein zeigte auf, dass der Beschuldigte zum Untersuchungszeitpunkt ein Mindestalter von 19 Jahren hatte. Somit kann er zum Tatzeitpunkt nicht jünger als 18,95 Jahre alt gewesen sein, erklärte der Gutachter. Demnach ist der Mann mittlerweile 20 Jahre alt, was für die Strafbemessung ausschlaggebend ist.

Antritt vor Schwurgericht

Seit Dienstag müssen sich drei junge Männer afghanischer Abstammung im Alter zwischen 19 und 23 Jahren vor einem Schwurgericht verantworten. Ihnen wird Vergewaltigung mit Todesfolge und schwerer sexueller Missbrauch vorgeworfen. Für den ältesten Angeklagten, der im Tatzeitraum über 21 und somit erwachsen war, geht es im Fall eines Schuldspruchs um zehn bis 20 Jahre oder lebenslang. Die beiden anderen müssten mit bis zu 20 Jahren rechnen.

Prozessfortsetzung am Dienstag

Die Angeklagten bekannten sich zwar teilweise schuldig, gaben sich aber bisher gegenseitig die Schuld. Sie gaben zwar an, dass sie nicht wussten, dass das Mädchen erst 13 Jahre alt war, sie gingen von einem Alter von 18 Jahren aus. Zwei sprachen von einvernehmlichen sexuellen Handlungen mit der 13-Jährigen, der Dritte will nur mit dem Mädchen gekuschelt haben, von Vergewaltigung wollten sie nichts wissen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen aber vor, dass alle drei das Mädchen missbraucht haben sollen, sobald das Suchtgift zu wirken begann. Unterstützt wird der Vorwurf durch zahlreiche, sichergestellte Spuren.

Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt. Nach mehreren Zeugenbefragungen soll am Donnerstag ein Urteil gefällt werden.

ribbon Zusammenfassung
  • Am vierten Prozesstag rund um den Tod einer 13-jährigen Niederösterreicherin sind am Freitag die ersten Zeugen befragt worden.
  • Darunter war jener Mann, der in dem Fall zunächst als vierter Verdächtiger geführt wurde.
  • Der Afghane hatte im Vorfeld einem der Angeklagten 200 Ecstasy-Tabletten überreicht.
  • Dem Mädchen sollen laut Anklage sieben Tabletten aufgelöst in einem Getränk verabreicht worden sein.