Angeklagter im Fall Leonie: "Tut mir leid, aber es ist halt passiert"
Die Verhandlung startete mit einer 45-minütigen Verzögerung, weil sich eine Geschworene verspätet hatte. Unter schwerer Bewachung wurden die Angeklagten in den Saal geführt.
Ein Angeklagter will sich schuldig bekennen
Jener junge Mann, in dessen Wohnung die Tat verübt wurde, will ein Geständnis ablegen, kündigte sein Anwalt Thomas Nirk im Eröffnungsplädoyer an. Er wird allerdings erst am morgigen Verhandlungstag zu Wort kommen. Die anderen Angeklagten - vertreten durch Wolfgang Haas, Andreas Schweitzer und Sebastian Lesigang - beschuldigten sich bisher gegenseitig. Die zentrale Frage wird sein, wer dem Mädchen die hohe Anzahl an Ecstasy-Tabletten verabreicht hat. Bisher hat das keiner der Männer zugegeben. Laut Staatsanwalt hätten sie behauptet, die 13-Jährige sei "selbst schuld", da sie angeblich doch von zu Hause weggelaufen sei und Drogen genommen habe.
Nirk: "Schuldig, aber nicht in vollem Umfang"
Der Erstangeklagte, der nach London geflüchtet war, werde nur deshalb als der Hauptschuldige angesehen, weil dies immer derjenige sei, der gerade nicht da ist, sagte sein Anwalt Wolfgang Haas. "Auf den wird die Schuld abgewälzt." Die Anwälte des Drittangeklagten, neben Sebastian Lesigang auch Andreas Schweitzer, betonten, dass ihr Mandant in einer Beziehung mit der 13-Jährigen gewesen sei, was die Staatsanwaltschaft in Abrede stellte. Weder würden das Freunde bestätigen, noch gebe es irgendeinen Beweis wie gemeinsame Fotos oder entsprechende Chatverläufe, sagte der Ankläger.
Haas: "DNA-Spuren belasten alle Angeklagten"
Tod durch Überdosis
Nachdem einer der Angeklagten das Mädchen am Donaukanal getroffen hatte, war die 13-Jährige in die Wohnung eines Landsmanns des Burschen mitgegangen, wo die Gruppe laut Anklage beschlossen haben soll, diese in Missbrauchsabsicht unter Drogen zu setzen. Zunächst soll die 13-Jährige eine Ecstasy-Tablette freiwillig genommen haben, in der Wohnung wurden dann der Staatsanwaltschaft zufolge sieben weitere Tabletten aufgelöst und ihr in einem Getränk verabreicht. Als das Ecstasy zu wirken begann, soll die 13-Jährige von allen drei Angeklagten missbraucht worden sein.
Infolge der Überdosis der ihr eingeflößten Suchtmittel setzte bei der 13-Jährigen plötzlich die Atmung aus. Die Männer dürften in Panik geraten sein. Sie versuchten noch, ihr Zitronensaft und Cola zu verabreichen bzw. sie mit kaltem Wasser abzuduschen. Als sich die 13-Jährige nicht mehr regte, trugen sie sie vor die Tür und lehnten sie an den Baum. Das Obduktionsgutachten ergab, dass das Mädchen infolge einer Suchtmittelvergiftung und Ersticken eines gewaltsamen Todes starb.
Erstangeklagter ist "teilweise schuldig"
Der Erstangeklagte, der zeitweise mit dem Zweitangeklagten in der Tatortwohnung gelebt hatte, bekannte sich nun entgegen der Ankündigung seines Anwalts teilweise schuldig. Auf Nachfrage präzisierte der Angeklagte, er habe nicht gewusst, dass das Mädchen erst 13 Jahre alt sei. Deswegen sei er des Missbrauchs von Unmündigen schuldig. Er habe seine Freunde am Donaukanal getroffen und da sei die 13-Jährige bereits dabei gewesen. "Sie ist ein Mädchen, das für Geld alles machen möchte", habe man ihm angeblich gesagt. In der Wohnung sei es dann zu sexuellen Handlungen gekommen, die seiner Aussage nach freiwillig gewesen sein sollen.
Weil es dem Mädchen immer schlechter ging, flößte er ihm Zitronensaft ein und ging Cola besorgen. Die 13-Jährige habe gesagt, sie habe Alkohol getrunken und eine Ecstasy-Tablette genommen. Er habe sie gefragt, ob sie die Rettung brauche. "Sie bedankte sich und sagte, nein, ich brauche nichts", sagte der Älteste der Angeklagten aus. Als er in die Wohnung zurückkam, sah er, wie die anderen über sie gebeugt waren und filmten. Er habe dann auch gefilmt, um einen Beweis gegen die beiden anderen zu haben.
"Es ist halt passiert"
Er habe aber gleich danach ihren Puls kontrolliert und geschaut, ob sie atmet. "Ich habe Erste Hilfe geleistet", sagte er und berichtete von Mund-zu-Mund-Beatmung und Herz-Druck-Massage. Dann habe sich das Mädchen übergeben. Er habe es deshalb hinausgetragen. "Ich habe sie zum Baum gesetzt, damit sie frische Luft atmet. Ich wollte ein Taxi holen, um sie ins Spital zu bringen. Aber dann ist schon die Rettung gekommen", behauptete der mehrfach vorbestrafte Mann.
Der Angeklagte, der angibt, der Freund des Mädchens gewesen zu sein, sei dann bei der 13-Jährigen geblieben, während die anderen zurück in Wohnung gingen, um zu essen. Dann kam der damals 18-Jährige zurück und sagte, dass das Mädchen gestorben sei. Der zum Tatzeitpunkt 22-Jährige sei da in Panik geraten und zu Freunden geflüchtet, aus Angst, weil er gerade erst aus der Haft entlassen worden war. "Ich wusste nicht, was ich machen soll." Er habe befürchtet, in seine Heimat abgeschoben zu werden. Über Italien flüchtete er nach England und wurde dort von Interpol festgenommen.
"Ich möchte mich von ganzem Herzen dafür entschuldigen, was passiert ist. Insbesondere bei der Familie des Opfers", sagte der 23-Jährige. "Wir (das Opfer und er, Anm.) kannten uns ja nicht und hatten keine Feindschaften. Es ist halt passiert." Wer dem Mädchen das Ecstasy verabreichte, habe er nicht mitbekommen. "Da habe ich geschlafen."
Prozess im Mordfall Leonie: Opferanwalt Öhlböck im Interview
Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit abgelehnt
Die Opferanwälte Johannes Öhlböck und Florian Höllwarth beantragten zum Schutz der Privatsphäre des 13-jährigen Mädchens den Ausschluss der Öffentlichkeit im Prozess. "Durch die erwarteten Offenbarungen vonseiten der Angeklagten und der Zeugen und auch durch das Video, das vorgeführt werden soll", werde "das Innerste" der Privatbeteiligten betroffen und es sei den Opfern nicht zumutbar, dass darüber in aller Öffentlichkeit gesprochen werde. Dem Antrag, dem sich auch der Anwalt des 20-jährigen Drittangeklagten Sebastian Lesigang anschloss, wurde von dem Schwurgericht unter dem Vorsitz von Anna Marchart nicht stattgegeben.
"Die Öffentlichkeit ist wesentlicher Grundsatz des Strafverfahrens", begründete das Marchart. Der Ausschluss sollte die Ausnahme und nicht die Regel sein, dies gelte auch für Sexualstrafverfahren. Aus jetziger Sicht gebe es keinen Grund dafür. Aber sollte dies notwendig sein, gebe es eine neuerliche Prüfung. Das könnte für das Video der Fall sein, das ein Beschuldigter während der Tat angefertigt hat und für das Strafverfahren zentrale Vorgänge in der Wohnung zeigt.
Sievers zum Prozess im Mordfall Leoni: Öffentlichkeit vorerst zugelassen
Lebenslange Haft möglich
Für den ältesten Angeklagten, der im Tatzeitraum über 21 und somit erwachsen war, geht es im Fall eines Schuldspruchs um zehn bis 20 Jahre oder lebenslang. Die beiden anderen müssten mit bis zu 20 Jahren rechnen.
Für den Schwurprozess sind insgesamt sieben Verhandlungstage angesetzt. Der erste Verhandlungstag ging nach der Einvernahme des Erstbeschuldigten gegen 15.30 Uhr zu Ende. Am morgigen Mittwoch werden die beiden anderen Angeklagten zu Wort kommen. Gegen Ende der Woche werden die Gutachter ihre Expertisen referieren.
In der kommenden Woche werden die vielen Zeugen befragt, darunter auch die Angehörigen des Mädchens und Freunde, die mit ihr zuletzt Kontakt hatten. Die Geschwister der Getöteten haben sich dem Verfahren mit einem Betrag von je 30.000 und die Eltern mit einem Betrag von je 50.000 Euro angeschlossen. Die Urteile sollen am 6. Oktober gefällt werden.
Vor dem Wiener Landesgericht findet seit Prozessbeginn eine Mahnwache statt.
Zusammenfassung
- Am Dienstagvormittag hat der Prozess im Fall Leonie begonnen.
- Drei jungen Männern im Alter zwischen 19 und 23 Jahren wird Vergewaltigung mit Todesfolge und schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen angelastet.
- Nur einer bekannte sich nicht schuldig, die beiden anderen gaben zumindest eine Teilschuld zu.
- Mehr dazu im Artikel.