Ex-Freundin gestalkt: 1,5 Jahre teilbedingte Haft
Der Mann war seit September in U-Haft gesessen. Da ihm diese Zeit auf den unbedingten Strafteil angerechnet wird, kann er am kommenden Freitag das Gefängnis verlassen. Der 40-Jährige akzeptierte auch sämtliche ihm vom Gericht auferlegte Weisungen, das Urteil ist rechtskräftig.
Beziehung mit "Ups und Downs"
Der Mann war bis Ende Juni 2023 mit der um drei Jahre jüngeren Frau liiert. "Es war eine emotionale Beziehung mit Ups und Downs. Es waren sehr starke Gefühle von meiner Seite im Spiel", erzählte der Angeklagte. Als die 37-Jährige ihm mitteilte, dass sie nicht mehr mit ihm zusammen sein wolle, habe er "einen Nervenzusammenbruch" erlitten.
Und von diesem Zeitpunkt an ließ er der Frau keine Ruhe mehr, wie die 37-Jährige schilderte, nachdem der Angeklagte - ihrem Wunsch entsprechend - aus dem Gerichtssaal gebracht worden war.
"Ständig vor meiner Tür gestanden"
"Er hat mich nicht mehr schlafen gelassen", berichtete die Zeugin. Obwohl sie gegen ihn Einstweilige Verfügungen erwirkt hatte und Kontakt- und Annäherungsverbote in Kraft waren, sei er stets draußen vor dem Fenster zu sehen gewesen, sooft sie hinausblickte: "Er ist die Straße auf und abmarschiert. Auch um Mitternacht, auch um 2.00 Uhr in der Früh."
Am Abend oder in der Nacht habe sie ihn mehrfach erwischt, wie er vor ihrer Wohnung an ihrer Tür lauschte, oft noch nach Mitternacht: "Er ist ständig vor meiner Tür gestanden. Jedes Mal, wenn ich wo hingegangen bin, ist er mir nachgekommen."
Drohte mit Psychiatrie
Er drohte ihr auch mit Sprachnachrichten, in denen er der Frau beispielsweise mitteilte, er werde sie in die Psychiatrie bringen, falls sie sich nicht zu einer "letzten Aussprache" mit ihm treffe.
Er passte sie auch vor ihrem Arbeitsplatz oder in ihrem Fitnessstudio ab, sodass die 37-Jährige am Ende sich nicht mehr allein aus ihrer Wohnung traute. Sie verteilte in ihrem Wohnhaus sogar Flugblätter mit dem Foto des 40-Jährigen und ersuchte die Nachbarn um Hilfe, falls dieser im Stiegenhaus angetroffen werden sollte. "Ich habe mich zwei Monate lang nirgends mehr hingetraut", bilanzierte sie.
Verteidiger: "Er ist ein gebrochener Mann"
Der Angeklagte legte vor Gericht ein Geständnis ab und gab sich schuldeinsichtig. Zurückzuführen dürfte letzteres vor allem auf die Inhaftierung gewesen sein, wie sein Verteidiger deutlich machte. "Er war jetzt zum ersten Mal im Gefängnis. Der Haftkoller hat ihm den Boden unter den Füßen weggezogen. Er ist in den letzten Monaten verfallen, er ist ein gebrochener Mann."
Richter Alfred Hebenstreit-Weininger erteilte dem 40-Jährigen die Weisung, zukünftig jedweden Kontakt zur Ex-Freundin zu unterlassen. Ansonsten müsse er damit rechnen, dass der auf Bewährung ausgesprochene Strafteil von 15 Monaten widerrufen wird und zu verbüßen ist, betonte Hebenstreit-Weinauer. Außerdem wurde dem Mann aufgetragen, sich in psychotherapeutische Behandlung zu begeben.
Sind Sie Opfer von Gewalt oder kennen Sie jemanden? Hier finden Sie Hilfe:
Frauen-Helpline: 0800/222 555
Gewaltschutzzentrum: 0800/700 217
24-Stunden-Frauennotruf der Stadt Wien: 01/71719
Frauenhaus-Notruf: 05 77 22
Männerberatung Wien: 01/603 28 28
Rat auf Draht - Hilfe für Kinder & Jugendliche: 147
Im Fall von akuter Gewalt: Polizei-Notruf: 133
Zusammenfassung
- Ein 40-Jähriger ist am Dienstag am Wiener Landesgericht wegen beharrlicher Verfolgung und versuchter Nötigung seiner Ex-Freundin zu 18 Monaten Haft, davon drei Monate unbedingt verurteilt worden.
- Der Angeklagte legte vor Gericht ein Geständnis ab und gab sich schuldeinsichtig.
- Nach der Trennung ließ er seiner Ex-Freundin keine Ruhe mehr.
- Er hat mich nicht mehr schlafen gelassen", berichtete die Zeugin. Obwohl sie gegen ihn Einstweilige Verfügungen erwirkt hatte und Kontakt- und Annäherungsverbote in Kraft waren, sei er stets draußen vor dem Fenster zu sehen gewesen.