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Etwas weniger Betretungs- und Annäherungsverbote als 2023

Die vorläufige Gewaltschutzbilanz 2024 weist leichte Rückgänge bei Betretungs- und Annäherungsverboten sowie bei den weggewiesenen Gefährdern aus. Nach den Zahlen des Innenministeriums gab es im vergangenen Jahr rund 14.600 Betretungs- und Annäherungsverbote gegenüber 15.115 im Jahr davor. Das wäre ein Rückgang um rund 3,5 Prozent. Dazu wurden rund 12.500 Gefährder weggewiesen. 2023 waren es 12.681, das würde einen Rückgang um knapp 1,5 Prozent bedeuten.

Bei den Tötungsdelikten an Frauen waren es im Vorjahr bis inklusive den 25. November um sechs weniger als im Vergleichszeitraum 2023. 28 Morde wurden demnach 2024 angezeigt, wobei vier der Opfer unter 14 waren. 2023 waren es im selben Zeitraum 34 als Morde angezeigte Tötungsdelikte, mit zwei Opfern unter 14. Das Innenministerium wies in dem Zusammenhang darauf hin, dass das Bundeskriminalamt alle vorsätzlichen Tötungsdelikte an Frauen erfasse unabhängig von den Tätern oder deren Geschlecht. Der Begriff Femizid - Definition laut Innenministerium: Mann tötet Frau, weil sie eine Frau ist - sei für die kriminalpolizeiliche Analyse nur bedingt verwendbar.

Laut Innenministerium waren von den 28 Opfern im vergangenen Jahr drei Mädchen, die von ihren Müttern getötet wurden. In vier Fällen sei eine schwierige Gesundheitssituation bzw. eine Überforderung mit der Pflege oder Ähnliches das Motiv der Tat gewesen.

Zurückgegangen ist auch die Zahl der sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen: von 234 im Jahr 2023 auf 193 im Jahr darauf. Dies müsse im Zusammenhang mit dem Rückgang an Gefährdern gesehen werden, so das Innenministerium. Das Ressort machte zudem darauf aufmerksam, dass die Rückgänge nicht signifikant und Ableitungen erst nach einem mehrjährigen Vergleich möglich seien.

Das Innenministerium verwies darauf, dass in den vergangenen Jahren der Gewaltschutz - seit 1997 gesetzlich verankert - massiv ausgebaut worden sei. 2020 sei das Betretungs- um das Annäherungsverbot und der Schutzbereich auf einen Umkreis von 100 Metern erweitert worden, was Betroffene auch beim Arbeitsweg oder beim Einkaufen Sicherheit gewähren soll. Auch die sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen wurden 2020 eingeführt. Seit September 2021 müssen weggewiesenen Gefährder verpflichtend ein sechsstündiges Anti-Gewalt-Training absolvieren. Seit 1. Jänner 2022 gibt es automatisch auch ein Waffenverbot bei einem Betretungs- und Annäherungsverbot.

Bei der Polizei wurde die Zahl speziell ausgebildeter Präventionsbeamtinnen und -beamten von 500 auf etwa 1.300 aufgestockt. Im Bundeskriminalamt gibt es ein spezialisiertes Büro für Gewaltschutz als Probebetrieb.

"Gewaltschutz gehört zu den sensibelsten und auch wichtigsten Bereich der Polizeiarbeit. Daher wurden in den letzten Jahren wichtige Neuerungen eingeführt und die finanzielle Unterstützung der Gewaltschutzzentren deutlich erhöht", betonte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP). "Darüber hinaus stärkt die aktuell in Umsetzung befindliche Reform des Kriminaldienstes die Koordination des Gewaltschutzes in den Regionen." Der Direktor des Bundeskriminalamtes (BK), Andreas Holzer, erklärte, der Gewaltschutz sei ein "zentrales Thema" im BK.

Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP): "Der Gewaltschutz in Österreich konnte in den letzten fünf Jahren auf eine neue Ebene gehoben werden - so haben wir die Gewaltschutzzentren ausfinanziert und in jedem politischen Bezirk eine Frauen- und Mädchenberatungsstelle eingesetzt sowie deren Förderungen seit 2019 um insgesamt 153 Prozent angehoben." Dazu habe man eine neue Gewaltschutzstrategie entwickelt. "Mehr als 200 Vertreterinnen und Vertreter aus allen relevanten Organisationen waren eingebunden. Mit dieser Strategie ist nun ein besserer Austausch und eine bessere Gesamtbetrachtung im Gewaltschutz möglich", sagte Raab.

ribbon Zusammenfassung
  • Die vorläufige Gewaltschutzbilanz 2024 zeigt einen Rückgang von etwa 3,5 Prozent bei den Betretungs- und Annäherungsverboten auf rund 14.600 Fälle im Vergleich zu 15.115 im Vorjahr.
  • Die Zahl der Tötungsdelikte an Frauen ist von 34 im Jahr 2023 auf 28 im Jahr 2024 gesunken, wobei vier der Opfer unter 14 Jahren waren.
  • Seit 2020 wurden im Gewaltschutz wichtige Maßnahmen wie die Erweiterung des Schutzbereichs und verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings eingeführt, was laut Innenminister Karner die Polizeiarbeit wesentlich unterstützt.