NotarztAPA/JAKOB GRUBER

Niederösterreich

Baby mit Kopfverletzung im Spital: Ermittlungen gegen Eltern

Heute, 12:56 · Lesedauer 2 min

In Niederösterreich wurde vergangene Woche ein Säugling mit schweren Kopfverletzungen in ein Krankhaus eingeliefert. Gegen die Eltern wird wegen absichtlich schwerer Körperverletzung und fortgesetzter Gewaltausübung ermittelt.

Ein zwei Monate alter Säugling wurde mit schweren Kopfverletzungen ins Landesklinikum Wiener Neustadt eingeliefert.  Es bestehe der Verdacht auf ein Schütteltrauma, bestätigte Erich Habitzl von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt am Montag einen "Kurier"-Bericht.


Lebensgefahr bestehe für den Buben nicht. Aufgrund seines Gesundheitszustandes befindet sich der Säugling jedoch weiterhin in stationärer Behandlung. Gegen die Eltern wird wegen absichtlich schwerer Körperverletzung und fortgesetzter Gewaltausübung ermittelt. 

Gutachten wird eingeholt

Der zwei Monate alte Säugling sei "Ende der Vorwoche" ins Krankenhaus gebracht worden, sagte Habitzl auf APA-Anfrage. Seitens des Spitals erging aufgrund der Verletzungen eine Anzeige. Ein Sachverständigen-Gutachten zur Entstehung und Schwere der Blessuren wird nun eingeholt.


Bis dieses vorliegt, werde es "einige Wochen" dauern, es seien auch Befunde beizuschaffen. Die Ermittlungen werden vom Landeskriminalamt Niederösterreich geführt.

Eltern nicht festgenommen

In der Justizanstalt bzw. in Untersuchungshaft befinden sich die Eltern nicht. Es bestehe "kein dringender Tatverdacht gegen eine konkrete Person", betonte Habitzl.

Die bereits einvernommenen Beschuldigten seien in einem Mehrpersonenhaushalt wohnhaft. Die Eltern des Buben haben demnach noch ein weiteres Kind. "Der Jugendwohlfahrtsträger ist informiert, er wird notwendige Entscheidungen treffen", so der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Video: Depressiv nach der Geburt

Zusammenfassung
  • Ein zwei Monate altes Baby wurde mit schweren Kopfverletzungen in das Landesklinikum Wiener Neustadt eingeliefert.
  • Es besteht der Verdacht auf ein Schütteltrauma, jedoch besteht keine Lebensgefahr.
  • Die Eltern wurden wegen absichtlich schwerer Körperverletzung und fortgesetzter Gewaltausübung angezeigt.