Diversion für Burgenländer nach 2.507 Hotline-Anrufen
Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt warf dem 39-Jährigen das Vergehen der beharrlichen Verfolgung vor. Dieser zeigte sich geständig und entschuldigte sich vor Gericht. Er wisse selbst nicht, was er sich bei den Anrufen gedacht habe. Zuvor habe er eine Erotikhotline ausprobiert, diese habe ihm jedoch nicht zugesagt. Bei den Mitarbeiterinnen der Verkehrsbetriebe habe er das Gefühl gehabt, sie würden ihm zuhören.
Die fünf betroffenen Frauen hätten wohl eher den Hörer zur Seite gelegt und ihn reden gelassen, weil er ansonsten ohnehin gleich wieder angerufen hätte, meinte Richterin Karin Lückl. Immerhin habe er die Nummer knapp 357 Mal am Tag gewählt. Sie bot dem 39-Jährigen eine Diversion an, die eine Geldstrafe von 2.000 Euro und Pauschalkosten von 150 Euro umfasst. Den fünf Mitarbeiterinnen muss er außerdem jeweils 200 Euro zur Schadenswiedergutmachung zahlen. Der Mann nahm das Angebot an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
Zusammenfassung
- Ein 39-jähriger Mann stand in Eisenstadt vor Gericht, weil er innerhalb einer Woche 2.507 Mal bei der Hotline der Verkehrsbetriebe Burgenland anrief, um sexuelle Gespräche zu führen.
- Die Staatsanwaltschaft warf ihm beharrliche Verfolgung vor, die Richterin bot ihm die Diversion an, die er annahm; die Staatsanwaltschaft kommentierte nicht.