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Causa Teichtmeister: Gutachten sieht Burgtheater entlastet

Das Burgtheater habe der Situation entsprechend gehandelt, so der Bericht. Ein Kritikpunkt bleibt aber: So prominent hätte Teichtmeister nicht besetzt werden müssen.

Der Prozess im Fall Teichtmeister wurde zuletzt vertagt. Angeklagt wird der Schauspieler wegen dem Besitz von mehr als 58.000 Dateien, die den Missbrauch von Minderjährigen zeigen.

Zuletzt kamen auch die ehemaligen Arbeitgeber des einstigen Stars ins Visier der Öffentlichkeit. Darunter auch das Burgtheater, wo Teichtmeister zuletzt eine Hauptrolle im Stück "Nebenan" spielte. Für viele scheint es unvorstellbar, dass die schwerwiegenden Anschuldigungen, die in abgeschwächter Form schon länger bekannt waren, dort nicht bekannt waren. 

Nachholbedarf bei Dokumentation

Nun entlastet ein Gutachten, das von der Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) beauftragt wurde, das Burgtheater. Laut dem Bericht komme der Führung in der Burgtheater Holding keine Pflichtverletzungen zu Schulden. Es hätten aber weitere Maßnahmen ergriffen werden können, auch bei der Dokumentation der Causa sieht die Arbeitsrechtexpertin Sieglinde Gahleitner, die am Gutachten mitarbeitete, Nachholbedarf. 

Da der Verdacht gegen den Schauspieler aber einst nur ein Gerücht gewesen sein soll, habe die Geschäftsführung mit dessen weiterer Beschäftigung keine Pflichtverletzung begannen. Laut dem Bericht sei dem Theater auch keine tiefer gehende Akteneinsicht in den Fall möglich gewesen. Auf Basis des reinen Verdachts hätte Teichtmeister nicht suspendiert werden können, so das Gutachten. 

Klage gegen Ex-Partnerin als Druckmittel

Entlastet ist die Geschäftsführung, laut Webseite des Burgtheaters sind das der künstlerische Direktor Martin Kušej und der kaufmännische Geschäftsführer Robert Beutler. Ein Kritikpunkt bleibt aber: Das Burgtheater hätte "Grundsätzlich die Möglichkeit gehabt, Florian Teichtmeister weniger häufig oder weniger prominent zu besetzen". Laut dem Gutachten soll Teichtmeister aber dagegen mit einer Klage auf Grund von Verleumdung gegen seine Ex-Partnerin gedroht haben.

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