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Bub in Hundebox gesperrt: NÖ will kein Schmerzensgeld zahlen

Beamte der Jugendhilfe waren in der Wohnung im Waldviertel, in der ein Bub über Monate hinweg mehrmals in eine Hundebox gesperrt und gefoltert wurde. Das Land Niederösterreich sieht dennoch keine Amtshaftungsansprüche und will kein Schmerzensgeld zahlen.

Eine Mutter und eine anstiftende Mittäterin wurden nicht rechtskräftig verurteilt, weil sie ein mittlerweile 14-jähriges Kind eingesperrt und gequält haben. Das Kind musste hungern und frieren. 

Nur wenige Tage bevor das Kind ins Koma fiel, war die Jugendhilfe in der Wohnung. Von Anfang an standen bei dem Fall schwere Behördenfehler im Raum. Die Staatsanwaltschaft Krems führt Ermittlungen gegen zwei Mitarbeiter:innen der BH Waidhofen an der Thaya. 

 150.000 Euro Schmerzensgeld 

Opferanwalt Timo Ruisinger brachte zudem eine Amtshaftungsklage gegen das Land Niederösterreich ein. Gefordert wurden 150.000 Euro Schmerzensgeld und eine Haftung für sämtliche zukünftige Schäden des Buben.

Diese Forderung lehnte das Land nun aber ab, wie der "Kurier" berichtet. "Am Freitag hat die Rechtsvertretung des Landes NÖ fristgerecht ein Antwortschreiben abgegeben", erfuhr die Zeitung aus dem Büro der zuständigen Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ). 

Anwalt gibt nicht auf

Den Inhalt der Antwort wollte das Land angeblich nicht mitteilen - diesen erfuhr der "Kurier" von Anwalt Ruisinger. Das Land erkennt demnach keine Amtshaftungsansprüche an. In einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) würde es nämlich heißen, dass das Handeln der Kinder- und Jugendhilfeträger im amtshaftungsrechtlichen Sinn "nicht in Vollziehung der Gesetze" stattfinde. Es sei daher nicht der Hoheitsverwaltung, sondern der Privatwirtschaftsverwaltung zuzurechnen.

Der Opferanwalt sagte dem "Kurier" dazu: "Das Land kann sicher nicht davon ausgehen, dass das Thema damit vom Tisch ist". Er prüfe nun die weitere Vorgehensweise. 

Timo Ruisinger im Interview.

ribbon Zusammenfassung
  • Eine Mutter und eine anstiftende Mittäterin wurden nicht rechtskräftig verurteilt, weil sie ein mittlerweile 14-jähriges Kind eingesperrt und gequält haben.
  • Nur wenige Tage bevor das Kind ins Koma fiel, war die Jugendhilfe in der Wohnung. Von Anfang an standen bei dem Fall schwere Behördenfehler im Raum.
  • Die Staatsanwaltschaft Krems führt Ermittlungen gegen zwei Mitarbeiter:innen der BH Waidhofen an der Thaya. 
  • Opferanwalt Timo Ruisinger brachte zudem eine Amtshaftungsklage gegen das Land Niederösterreich ein. Gefordert wurden 150.000 Euro Schmerzensgeld und eine Haftung für sämtliche zukünftige Schäden des Buben.
  • Diese Forderung lehnte das Land nun aber ab, wie der "Kurier" berichtet.
  • Der Opferanwalt sagte dem "Kurier" dazu: "Das Land kann sicher nicht davon ausgehen, dass das Thema damit vom Tisch ist".