Bedingte Haft für tödliche Fußtritte gegen kleinen Hund
Der Mann akzeptierte seine Strafe. Da er allerdings anwaltlich nicht vertreten war, ist das Urteil formal nicht rechtskräftig. Der 49-Jährige hätte drei Tage Zeit, um dagegen Rechtsmittel einzulegen.
Der Angeklagte hatte zuvor der Richterin erklärt, er fühle sich "bis zu einem gewissen Grad schuldig". Offenbar aus Verärgerung, weil ihn Security-Mitarbeiter aufgrund seiner Alkoholisierung und verhaltensauffälligen Benehmens aus einer Vernissage geschmissen hatten, war er auf den Hund losgegangen. Die Besitzerin des kleinen Hundes - eine 73 Jahre alte Pensionistin - hatte ebenfalls die Vernissage besucht. Weil sie den kleinwüchsigen Vierbeiner nicht die Stufen zu den Räumlichkeiten hinauftragen wollte, leinte sie ihn am untersten Treppenabsatz an. Dort nahm ihn dann der Angeklagte wahr. Er trat mit Arbeitsschuhen mit Stahlkappen mehrfach auf das Malteserhündchen ein.
Zusammenfassung
- Ein 49-jähriger Mann ist am Wiener Landesgericht wegen Tierquälerei verurteilt worden, nachdem er am 30. März 2022 auf einen im Eingangsbereich des Palais Kinsky angeleinten Malteser eingetreten hatte.
- Der Hund starb am Weg in eine Tierklinik.
- Bei einer Strafdrohung von bis zu zwei Jahren fasste der Angeklagte neun Monate aus, die ihm unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurden.
- Der Mann akzeptierte seine Strafe.