Bedingte Haft für Mann, der Freundin in Badewasser tauchte

Ein 20-Jähriger, dem die Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte, seine Freundin in Tötungsabsicht gewürgt und anschließend mit dem Kopf in die mit Wasser gefüllte Badewanne getaucht zu haben, ist am Montag am Wiener Landesgericht vom inkriminierten versuchten Mord freigesprochen worden. Die Geschworenen folgten der Verantwortung des Burschen. Er wurde wegen Körperverletzung zu drei Monaten auf Bewährung verurteilt und anschließend enthaftet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Ich bin nicht in der Lage, einen Menschen umbringen zu können", hatte der Angeklagte zu Beginn der Verhandlung beteuert. Die Staatsanwältin sah das anders. Der 20-Jährige habe im vergangenen Sommer seine Freundin am Hals gepackt, gewürgt und dann mit dem Kopf ins Badewasser getaucht. Nachbarn, die kurz vor Mitternacht Lärm und Schreie aus der Wohnung der 24-Jährigen vernahmen, alarmierten die Polizei.

Der 20-Jährige hatte die um vier Jahre ältere Frau zu Jahresbeginn kennengelernt. Nach einem finalen Streit mit seiner vorherigen Freundin sei sie "für mich da gewesen", erklärte der Angeklagte den Geschworenen. Im Mai zog er bei der Frau ein. Kurz danach kam der Bursch für ein paar Wochen in U-Haft, weil er Drogen verkauft hatte. Nach seiner Enthaftung sei die neue Freundin "sehr eifersüchtig und kontrollsüchtig" gewesen. Er habe die Wohnung nicht mehr verlassen dürfen, sie habe ihn ständig verdächtigt, bei einer anderen Frau zu sein, erzählte der Bursch dem Gericht. Er sei auch öfters von ihr wegen Kleinigkeiten "zur Sau gemacht" worden.

Weil er aus Sicht der 24-Jährigen wieder ein Mal zu spät heimkam, gab es am 11. August einen heftigen Streit. Laut Anklage wollte die Frau ihn gar nicht mehr in ihre Wohnung lassen. Sie erklärte durch die geschlossene Tür die Beziehung für beendet. Indem er ihr erklärte, er wolle dann wenigstens seine Sachen mitnehmen, machte sie auf. Danach wurde es rasch gewalttätig. Der Bursch habe auf seine Partnerin eingeschlagen und eingetreten, sie sei ins Badezimmer geflüchtet und habe sich dort eingesperrt, berichtete die Staatsanwältin. Er trat die Tür ein. Zum Glück seien von den Nachbarn alarmierte Polizeibeamten eingetroffen und hätten Schlimmeres verhindert.

"Ich bekenne mich schuldig, dass ich versucht habe, sie zu verletzen. Dass ich versucht haben soll, sie zu ermorden, ist absurd", sagte der Angeklagte. "Ein Tötungsvorsatz war nie und nimmer da", pflichtete sein Verteidiger Leonhard Kregcjk bei.

Seine Freundin habe ihn in der Wohnung auf Heftigste beschimpft, gab der 20-Jährige zu Protokoll: "Sie hat mir in Gesicht geschlagen, aufs Auge. Es hat eine Rauferei gegeben." Er habe sie "so fest wie möglich weggeschubst", sie sei Richtung Badezimmer "zurückgestolpert und rückwärts in die Badewanne geflogen". Er habe sich "dafür bei ihr entschuldigt".

"Ich wollte, dass das Ganze aufhört", behauptete der 20-Jährige. Er sei "eigentlich kein aggressiver Mensch. Aber wenn man mir ins Gesicht schlägt und mich 'Hurensohn' nennt, wehre ich mich". Das der Anklage zufolge vorangegangene Würgen sei kein bewusster Akt gewesen: "Ich habe sie weggedrückt und dabei mit der rechten Hand am Hals leicht zugedrückt."

Gerichtsmediziner Christian Reiter stellte in seinem Gutachten zum einen fest, dass es keine Indizien für einen heftigen Sturz auf bzw. gegen die Badewanne gebe, weil die 24-Jährige keine Hämatome an den in Frage kommenden Körperstellen aufgewiesen hätte. Vor allem aber fand der Gutachter bezüglich des Würgens "keinen Hinweis, dass es mit sehr großer Kraft und mit sehr langem Komprimieren verbunden war". Die 24-Jährige habe im Halsbereich zwar Würgemale aufgewiesen, "aber keine Verletzungen der inneren Strukturen". Das spreche gegen einen länger anhaltenden Vorgang. Ein Erwürgen nehme mehrere Minuten in Anspruch, wobei ein kontinuierliches Zudrücken nötig sei.

Die 24-Jährige hatte im Ermittlungsverfahren kontradiktorisch ausgesagt. Das Video mit ihren Angaben wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit erörtert.

Das Urteil ist nicht rechtkräftig. Die Staatsanwältin erbat Bedenkzeit, während der Verteidiger - naheliegenderweise - auf Rechtsmittel verzichtete.

ribbon Zusammenfassung
  • Nach einem finalen Streit mit seiner vorherigen Freundin sei sie "für mich da gewesen", erklärte der Angeklagte den Geschworenen.
  • Es hat eine Rauferei gegeben."