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Bedingte Haft für fortgesetzte Gewalt gegen Mutter

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Ein 18-Jähriger ist Donnerstagmittag am Wiener Landesgericht wegen fortgesetzter Gewalt (§ 107b StGB) gegen seine Mutter und zwei gescheiterter Raubversuche zu zehn Monaten Haft verurteilt worden, die ihm ein Schöffensenat unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachsah. Zusätzlich wurde Bewährungshilfe angeordnet und dem Burschen per Weisung aufgetragen, sich einem Antiaggressionstraining zu unterziehen und eine Arbeit oder Lehrstelle zu suchen.

Dem nicht rechtskräftigen Urteil zufolge soll er seiner Mutter seit 2021 bis Dezember 2023 regelmäßig Faustschläge und Ohrfeigen versetzt und der mittlerweile 63-Jährigen Hämatome und sonstige Verletzungen zugefügt haben. Während die Mutter dem Senat ausführlich darlegte, was ihr Sohn ihr angetan habe, stellte der höchstens 1,6 Meter große und schmächtige Angeklagte sämtliche Vorwürfe in Abrede. Sein Verfahrenshelfer meldete gegen die Verurteilung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Von ursprünglich mitangeklagten Tätlichkeiten gegen die 86-jährige Großmutter wurde der 18-Jährige rechtskräftig freigesprochen. Die Pensionistin machte in der Verhandlung von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch, ihre den Enkel belastenden Angaben vor der Polizei konnten daher nicht verwendet werden.

Ungeachtet seiner nicht kräftigen Statur soll der 18-Jährige seit seinem 16. Lebensjahr regelmäßig gegen seine Mutter gewalttätig vorgegangen sein. Mit wüsten Drohungen soll er versucht haben, ihr Bargeld abzunötigen, weil er selbst keiner beruflichen Tätigkeit nachging. Auf die Frage des Richters, was er beruflich mache, erwiderte der 18-Jährige: "Nichts." Sein Verfahrenshelfer erklärte, der Bursch sei "in einem toxischen Familienumfeld aufgewachsen". Der Vater hätte sich kurz nach dessen Geburt verabschiedet, die Mutter sei psychisch auffällig, nehme aber keine Medikamente. Sie habe sich nie ausreichend um ihren Sohn gekümmert.

Tatsächlich war der Angeklagte mit zehn Jahren in einem Krisenzentrum fremduntergebracht, wobei nähere Einzelheiten in der Gerichtsverhandlung nicht zur Sprache kamen. Zurück bei seiner Mutter, dürfte sich eine höchst problematische innerfamiliäre Konfliktsituation entwickelt und mit den Jahren verfestigt haben. Je älter der Sohn wurde, desto häufiger kam es zu Gewaltausbrüchen, die in Form von Polizeieinsätzen und Betretungs- und Annäherungsverboten dokumentiert sind.

Die Mutter dürfte allerdings von ihrem Sohn auch nicht lassen können. Obwohl er inzwischen bei seiner Großmutter lebt und bei Gericht betonte, er möchte mit seiner Mutter nichts mehr zu tun haben, hat die 63-Jährige am vergangenen Montag ihn 34 Mal und am Dienstag 30 Mal anzurufen versucht. Der 18-Jährige konnte das beweisen, indem er dem Gericht sein Handy vorlegte und den Vorsitzenden aufforderte, die Anrufliste durchzusehen. Während der Urteilsberatung wollte die 63-Jährige mit dem 18-Jährigen ins Gespräch kommen, worauf er mit den Worten "Lässt du mich in Ruhe!" nachgerade den Gang entlang vor ihr davonlief.

"Sie macht Probleme mit dem Hund, den sie nicht mag", hatte er in der Verhandlung auf die Frage geantwortet, worin das Konfliktpotenzial mit seiner Mutter bestünde. Sie sei immer wieder auf ihn losgegangen, er habe sich nur gewehrt: "Sie schubst mich, sie schlägt mich, ich wehre mich. Sie macht Stress. Sie beleidigt mich." Dass die Mutter gegen ihren Sohn ausgeteilt hätte, erschien dem Gericht jedoch unglaubwürdig. "Wir sind überzeugt, dass Sie sich nicht unter Kontrolle haben", hieß es in der Urteilsbegründung in Richtung des 18-Jährigen. Und der vorsitzende Richter merkte an: "Die Aggressionen, die Sie womöglich aus gutem Grund haben, müssen Sie in den Griff bekommen." Er billigte dem 18-Jährigen zu, sich "in einer fürchterlichen, höchst unerfreulichen Situation" befunden zu haben: "Ein Jugendlicher sollte nicht so aufwachsen müssen."

Auffallend an der Zeugenbefragung der Mutter war, wie anhaltend abfällig diese über ihren wenige Meter von ihr entfernt sitzenden Sohn sprach. Dieser sei "seit immer ohne Job", habe in der Schule "versagt" und sei "heute um 5.00 Uhr besoffen heimgekommen". Mehrfach betonte sie, der Sohn begehe "Betrügereien" und trage das erbeutete Geld ins Kasino. Als der Rechtsvertreter in einer Pause die 63-Jährige fragte, wann der Bursch denn sein Gewand und sein iPad wieder haben könne, erwiderte die Frau: "Das hab alles ich gekauft." - "Also das geben's ihm net?", wollte der Anwalt wissen. - "Na", herrschte ihn die 63-Jährige an.

Die Staatsanwaltschaft hatte den 18-Jährigen übrigens ursprünglich gar nicht anklagen wollen. Ihm wurde im Ermittlungsverfahren eine diversionelle Erledigung angeboten. Dieses Offert ließ der Bursch aber sausen, indem er die dafür erforderliche Bewährungshilfe nicht akzeptierte. Mehrfach wartete der ihm zugeteilte Mitarbeiter des Vereins Neustart bei vereinbarten Terminen vergeblich auf den Burschen, worauf die Anklagebehörde beim Landesgericht einen Strafantrag einbrachte.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein 18-Jähriger wurde am Wiener Landesgericht zu 10 Monaten bedingter Haft mit einer Probezeit von 3 Jahren verurteilt, wegen fortgesetzter Gewalt gegen seine 63-jährige Mutter.
  • Neben der bedingten Haftstrafe muss der junge Mann ein Antiaggressionstraining absolvieren und eine Arbeitsstelle oder Lehrstelle finden.
  • Von den Anschuldigungen der Gewalt gegen seine 86-jährige Großmutter wurde er freigesprochen, nachdem diese ihre vorherigen Aussagen nicht bestätigte.