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Sex für Drogen: 66-Jähriger zu zehn Jahren verurteilt

Ein 66-Jähriger wurde am Landesgericht Wien zu zehn Jahren Haft verurteilt. Er betreibt seit 2020 einen schwunghaften Handel mit diversen Drogen und hat die Sucht von drei Frauen für sexuelle Handlungen ausgenützt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Der Mann war zu den Drogendelikten umfassend geständig. "Normalerweise verlang i von Frauen nix", meinte er in seiner Einvernahme.

Er war gegenüber suchtmittelabhängigen Abnehmerinnen allerdings nicht als eine Art barmherziger Samariter aufgetreten und hatte ihnen die Substanzen unentgeltlich überlassen. Vielmehr ließ er sich die Drogen mit sexuellen Handlungen abgelten.

Drei obdachlose Frauen in Zwangslage

"Es war in der Suchtgift-Szene ein offenes Geheimnis, dass man beim Angeklagten Drogen für Sex kriegt", sagte die Staatsanwältin. Etliche Frauen hätten "dieses Angebot bereitwillig nach dem Motto 'Super, dass man für Kokain nix zahlen muss' in Anspruch genommen", setzte die Anklägerin fort.

Das sei, was das Sexualstrafrecht betrifft, dann auch nicht strafbar: "In drei Fällen hat er aber die Suchtmittelabhängigkeit der betroffenen Frauen ausgenutzt. Die drei waren zum Teil obdachlos, die waren in einer Zwangslage. Sie haben keine andere Möglichkeit gesehen, als diesen Deal einzugehen."

Videos mit "regungslosen Frauen"

Dem rechtskräftigen Urteil zufolge verletzte der 66-Jährige bei diesen drei Frauen die sexuelle Selbstbestimmung im Sinn des § 205a StGB. Zudem wurde er bei zwei der drei Betroffenen auch wegen sexuellen Missbrauch einer wehrlosen Person (§ 205 StGB) schuldig erkannt.

Er hatte die beiden in seiner Wohnung übernachten lassen und an ihnen mehrfach den Geschlechtsverkehr vollzogen, nachdem sie infolge der konsumierten Drogen in einem entsprechenden Zustand, teilweise am Rand der Bewusstlosigkeit waren.

Diese Szenen filmte der 66-Jährige mit seinem Handy mit und speicherte das Material ab, das im Zuge der Auswertung seiner Handy-Daten sichergestellt und zum Gerichtsakt genommen wurde.

"Die Videos sprechen für sich", meinte die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. Darauf seien "völlig regungslose Frauen" zu sehen, es sei "für wirklich jeden ersichtlich, dass sie in einem wehrlosen Zustand sind".

Bereits 25 Vorstrafen

Der 66-Jährige, der seit den 1970er-Jahren insgesamt 25 Vorstrafen - davon 20 einschlägige - im In- und Ausland angesammelt hat, war zum Vorwurf geständig, Sex als Zahlungsmittel eingesetzt zu haben. "I hob afach nit nachdacht. Bis zu einem gewissen Grad hob i die Gelegenheit g'nutzt", sagte der gebürtige Kärntner.

Frauen in wehrlosem Zustand missbraucht zu haben, hatte er jedoch abgestritten: "Wenn ma Kokain nimmt, kippt ma nit von links nach rechts." Die Frauen seien "fit" gewesen, behauptete er. Dem schenkte das Gericht keinen Glauben.

Die Frauen - zwei hatten als Zeuginnen ausgesagt, eine war nicht erschienen und konnte mangels ladbarer Adresse auch nicht von der Polizei stellig gemacht werden - seien "absolut glaubwürdig", betonte die Vorsitzende: "Es gibt nicht einen Funken Zweifel an dem, was sie ausgesagt haben."

Handelte mit Kokain und Drogen-Ersatz-Präparaten

Der 66-Jährige hatte mehr als ein Kilogramm Kokain und zumindest 800 Substitol-Tabletten verkauft. Das Drogen-Ersatz-Präparat hatte er selbst in einer Apotheke bezogen, um seine eigene Sucht in den Griff zu kriegen. Als er clean war, ging er weiter in die Apotheke und handelte mit den Tabletten, "weil die Miete 750 Euro im Monat ausmacht", wie er zu Protokoll gab.

Für das Kokain, das er um 70 Euro pro Gramm gekauft hatte, verlangte er dann 100 Euro pro Gramm. Einem Gutachten zufolge wies das Suchtgift, das im Zuge der Festnahme bei dem Mann sichergestellt werden konnte, einen Reinheitsgehalt von 79,6 Prozent auf.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein 66-Jähriger wurde am Landesgericht Wien zu zehn Jahren Haft verurteilt.
  • Er betreibt seit 2020 einen schwunghaften Handel mit diversen Drogen und hat die Sucht von drei Frauen für sexuelle Handlungen ausgenützt.
  • Der Mann war zu den Drogendelikten umfassend geständig. "Normalerweise verlang i von Frauen nix", meinte er in seiner Einvernahme.
  • Zudem wurde er bei zwei der drei Betroffenen auch wegen sexuellen Missbrauch einer wehrlosen Person (§ 205 StGB) schuldig erkannt.
  • Das Urteil ist bereits rechtskräftig.