Auch Revision um defekte Verhütungsspiralen zurückgewiesen
Materialermüdung hatte die Spiralen frühzeitig brechen lassen und das verursachte bei Frauen zum Teil erhebliche Gesundheitsschäden. Das war seit dem Frühjahr 2018 durch eine Produktwarnung der spanischen Behörden bekannt, erinnerte der VSV in einer Aussendung. Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) in Österreich habe jedoch bis Herbst 2020 keine Warnung veröffentlicht.
Entgegen der Rechtsansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Wien habe der OGH die Revision des Verbraucherschutzvereins in einem der Musterprozesse für unzulässig erachtet und zurückgewiesen. Der OGH vertrat laut VSV-Aussendung die Ansicht, dass es Aufgabe der österreichischen Gynäkologinnen und Gynäkologen gewesen wäre, die Frauen zu warnen, und dass Eurogine und das BASG darauf vertrauen hätten dürfen. Der OGH habe die Vorgangsweise des BASG als vertretbar erachtet.
"Ich bedauere diese Entscheidung des OGH sehr - hat man doch gesehen, dass bei über 2.000 betroffenen Frauen in Österreich, die sich allesamt nur durch die Medienarbeit des VSV bei uns gemeldet haben, die Warnkette durch die Gynäkologen alles andere als funktioniert hat", informierte VSV-Obfrau Daniela Holzinger. "Wie man hier davon ausgehen kann, dass die Vorgangsweise des BASG - nämlich nicht öffentlich in aller Breite die betroffenen Frauen zu informieren - vertretbar gewesen sei, ist mir schleierhaft." Holzinger sieht die betroffenen Frauen durch die Republik im Stich gelassen.
Zusammenfassung
- Der Oberste Gerichtshof hat die Revision des Verbraucherschutzvereins VSV im Fall der defekten Verhütungsspiralen des Herstellers Eurogine abgewiesen, was zur Einstellung der Musterprozesse führt.
- Trotz einer Produktwarnung aus dem Jahr 2018 informierte das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen die Öffentlichkeit erst im Herbst 2020 über die Risiken, was bei über 2.000 Frauen in Österreich zu erheblichen Gesundheitsschäden führte.
- VSV-Obfrau Daniela Holzinger kritisiert die Entscheidung des OGH, der die Verantwortung für die Warnung der betroffenen Frauen bei den Gynäkologen sieht, als unzureichend und sieht die Frauen durch die Republik im Stich gelassen.