Anschlag von Wien: Zwei Jahre teilbedingt für möglichen Beteiligten
Einer der möglichen Tatbeteiligten am Terror-Anschlag vom 2. November in der Wiener Innenstadt ist am Montag am Landesgericht wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Sechs Monate wurden unbedingt ausgesprochen, 18 Monate bekam der 18-Jährige unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nachgesehen.
Zudem wurde dem jungen IS-Sympathisanten die Weisung erteilt, sich einem Deradikalisierungsprogramm zu unterziehen und vierteljährlich dem Gericht über die Fortschritte zu berichten. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, sowohl der Staatsanwalt als auch der 18-Jährige waren damit einverstanden. Bei der Strafbemessung wäre ein Strafrahmen von bis zu fünf Jahren zur Verfügung gestanden. Dem Burschen wurden seine bisherige Unbescholtenheit und seine geständige Verantwortung mildernd angerechnet.
Die Anklage gegen den 18-Jährigen bezog sich allerdings auf Vorgänge zwischen März 2018 und Oktober 2019 und hat damit nichts mit dem Anschlag zu tun, der vier Passanten das Leben gekostet hat, ehe der Attentäter von der Polizei erschossen wurde. Der am Montag Verurteilte saß zum Zeitpunkt des Anschlags bereits in Haft.
Späteren Wien-Attentäter radikalisiert und bestärkt
Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, als damals 16-Jähriger den späteren Attentäter in seinen Plänen bestärkt zu haben, als dieser ihm ankündigte, er wolle nach Syrien reisen und sich dort der radikalislamistischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) anschließen. Er soll diesen auch mit IS-Propagandamaterial versorgt haben.
Zum IS sollen den Burschen einschlägige Videos, Nasheeds (salafistische Kampfgesänge, Anm.) und radikale Prediger gebracht haben, denen er im Internet folgte.
Worum es beim Prozess gegen mögliche Terror-Komplizen geht
Zusammenfassung
- Ein möglicher Komplize des Attentäters von Wien ist am Montag am Wiener Straflandesgericht zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden.
- Die Anklage gegen den 18-Jährigen bezog sich allerdings auf Vorgänge zwischen März 2018 und Oktober 2019 und hat damit nichts mit dem Anschlag zu tun, der vier Passanten das Leben gekostet hat, ehe der Attentäter von der Polizei erschossen wurde.
- Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, als damals 16-Jähriger den späteren Attentäter in seinen Plänen bestärkt zu haben, sich der IS-Terrormiliz in Syrien anzuschließen.