Alkoholverbot am Wiener Franz-Jonas-Platz gilt ab 7. Februar
Per Verordnung tritt ab Freitag nächster Woche somit ein Alkoholverbot am Franz-Jonas-Platz sowie in Teilen der Schloßhofer Straße und Rechten Nordbahnstraße beim Floridsdorfer Bahnhof in Kraft. Untersagt ist der Konsum von alkoholischen Getränken künftig weiters am Pius-Parsch-Platz, auf der Grünfläche entlang des Bahndamms sowie in der Fußgängerzone Franklinstraße.
Die Durchsetzung wird von der Polizei und durch Schwerpunktaktionen des städtischen "Einsatzteam Wien" kontrolliert und mit Sozialarbeit begleitet. Am Tag vor dem Inkrafttreten werden Informationstafeln in den betroffenen Bereichen angebracht. Die Polizei ist dann befugt, Behältnisse wie Dosen und Flaschen zu kontrollieren sowie alkoholische Getränke zu beschlagnahmen und zu vernichten.
Wer mit Bier, Wein oder hartem Alkohol angetroffen wird, begeht eine Verwaltungsübertretung. Ausgenommen vom Verbot ist der Konsum von alkoholischen Getränken in Lokalen, an Imbissständen oder an Marktständen.
"Der Platz vor der S-Bahn- und U-Bahn-Station Floridsdorf ist stark frequentiert. Das Alkoholverbot und die begleitenden Maßnahmen werden den Franz-Jonas-Platz und das Grätzl rund um den Bahnhof attraktiver machen", meinte Bezirksvorsteher Papai, der sich über die Erfüllung einer langjährigen Forderung freute.
Alkoholverbot am Praterstern seit 2018
Ludwig verwies auf weitere Sicherheitsinitiativen wie das seit 2018 bestehende Alkoholverbot am Praterstern und das dortige Waffenverbot, das 2019 eingeführt wurde. Ähnliche Maßnahmen wurden in Favoriten umgesetzt, wo am Keplerplatz und am Reumannplatz erhöhte Polizeipräsenz, Videoüberwachung und regelmäßige Kontrollen sowie die Einrichtung einer Waffenverbotszone die öffentliche Sicherheit merklich verbessert hätten, so der Bürgermeister, der erneut ein landesweites Waffenverbot forderte.
Zusammenfassung
- Ab dem 7. Februar gilt am Wiener Franz-Jonas-Platz ein neues Alkoholverbot, das auch Teile der Schloßhofer Straße und Rechten Nordbahnstraße umfasst.
- Die Durchsetzung des Verbots wird durch die Polizei und das städtische 'Einsatzteam Wien' kontrolliert, während Informationstafeln die Bevölkerung informieren.
- Ausnahmen vom Verbot gelten für den Konsum in Lokalen, Imbissständen und Marktständen, um die Attraktivität des Gebiets zu erhöhen.