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Acht Jahre Haft nach Messer-Angriff in Kärnten

Wegen absichtlich schwerer Körperverletzung ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt ein 36-jähriger Kärntner zu acht Jahren Haft verurteilt worden.

Der Angeklagte hatte mit einem Messer auf den neuen Lebensgefährten seiner Ex-Freundin eingestochen. Der Angeklagte nahm das Urteil sofort an, Staatsanwältin Gabriele Lutschounig meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwältin hatte eigentlich eine Verurteilung wegen versuchten Mordes gefordert: Der 22 Mal vorbestrafte und drogenabhängige Mann habe versucht, seinen Kontrahenten zu töten, so der Vorwurf. Er sei bei der Wohnung seiner ehemaligen Lebensgefährtin in Unterkärnten aufgetaucht, um seine Sachen abzuholen. Auf der Terrasse sei der Angeklagte erst auf die 27-jährige Ex-Freundin losgegangen, dann habe er dem 33-jährigen Mann zwei Stiche in Brust und Bauch versetzt. "Ohne absolut perfekte medizinische Versorgung", so die Staatsanwältin, wäre das Opfer gestorben, der Mann hätte bereits am Vorfallsort verbluten können.

Frau hätte in Klinge gegriffen

Der Angeklagte beteuerte zu Prozessbeginn, er habe sich nur wehren wollen. Vor dem neuen Freund seiner Ex-Freundin habe er Angst gehabt. Deshalb habe er ein Steakmesser mit zehn Zentimetern Klingenlänge mitgebracht, als er seine Sachen abholen wollte, sagte er aus. Auf der Terrasse vor der Wohnung habe er sich bedroht gefühlt und dann das Messer gezogen: Die Frau hätte in die Klinge gegriffen, wobei sie sich an einem Finger verletzt habe. Schließlich sei der neue Freund der Frau auf ihn zugestürmt, woraufhin er zugestochen habe.

Richterin Michaela Sanin, die dem Geschworenensenat vorsaß, hatte im Prozessverlauf die zahlreichen Verurteilungen des Angeklagten aufgezählt - schwere Körperverletzungen, Widerstand gegen die Staatsgewalt sowie Drogenvergehen standen in den vergangenen 18 Jahren zu Buche. Und auch Delikte in Zusammenhang mit seiner Eifersucht nach dem Ende von Beziehungen. Die Geschworenen entschieden schließlich einhellig, dass es sich bei der Tat nicht um einen Mordversuch gehandelt habe. Ebenso einstimmig fiel die Frage nach der absichtlich schweren Körperverletzung aus. Die Frage nach Notwehr wurde wiederum von allen verneint. Sechs der acht Geschworenen verneinten auch die Frage, ob der Angeklagte seine Ex-Freundin vorsätzlich verletzt habe.

"Da entsteht eine Blutung, die nicht zu stoppen ist"

In ihren Aussagen vor Gericht hatten die Ex-Freundin des Angeklagten und ihr Partner im Wesentlichen den von der Staatsanwaltschaft geschilderten Ablauf bestätigt, auch wenn beide angaben, durch Alkohol und andere Substanzen beeinträchtigt gewesen zu sein. Die Frau sagte, dass der Angeklagte das Messer erhoben und auf sie eingestochen hätte. Und ihr neuer Partner bestritt vehement, dass er zuerst auf den Angeklagten losgestürmt sei: "Das ist ein Blödsinn." Angesprochen auf Verletzungen, die der Angeklagte nach der Tat gehabt habe, sagte der 33-Jährige aus, er könne sich nicht mehr im Detail erinnern - er selbst habe vielleicht "Abwehrhandlungen" gesetzt: "Ich habe nichts gemacht, außer mein Leben verteidigt."

Der psychiatrische Sachverständige Wolfgang Wagner hatte erläutert, der Angeklagte sei bereits seit fast 20 Jahren drogenabhängig. Er attestierte ihm "emotional instabile Persönlichkeitszüge" und "vermehrte Impulsivität". Der medizinische Sachverständige Wolfgang Tributsch, der die Verletzungen der Beteiligten beurteilt hatte, meinte, der 33-Jährige sei in Lebensgefahr gewesen: Wäre der Stichkanal etwas anders verlaufen, so wäre die Hauptschlagader getroffen worden, "da entsteht eine Blutung, die nicht zu stoppen ist".

Der Angeklagte müsse jedenfalls einen wuchtigen Stich ausgeführt haben, die zehn Zentimeter lange Klinge sei fast bis zum Heft in den Bauch eingedrungen. "Das kann nicht zustande kommen, wenn sich jemand nur schnell auf einen Täter zubewegt, beziehungsweise nur leicht zugestochen wird." Ein Täter habe keine Chance, so einen Stich so zu dosieren, dass nur eine leichte Verletzung entsteht. Auch die Verletzung der Frau sei wohl eine Abwehrverletzung, sie könne nicht so zustande gekommen sein, wie vom Angeklagten angegeben.

ribbon Zusammenfassung
  • Wegen absichtlich schwerer Körperverletzung ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt ein 36-jähriger Kärntner zu acht Jahren Haft verurteilt worden.
  • Der Angeklagte hatte mit einem Messer auf den neuen Lebensgefährten seiner Ex-Freundin eingestochen.
  • Der Angeklagte nahm das Urteil sofort an, Staatsanwältin Gabriele Lutschounig meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.