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Was wurde eigentlich aus den bösen Reiserückkehrern?

Eigentlich hat man im Moment ja das Gefühl, das vergangene Jahr würde sich wiederholen. Pressekonferenzen, neue Regeln, große Verwirrung und weiter steigende Infektionszahlen. Doch einen Unterschied gibt es - von den Reiserückkehrern ist kaum mehr die Rede. Was gilt für diese eigentlich?

"Das Virus kommt mit dem Auto nach Österreich", sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) noch im vergangenen Sommer. Ein Jahr später sind die Reiserückkehrer gefühlt kaum mehr Thema. 

Gleichzeitig neigen sich die Sommerferien nun auch in Westösterreich dem Ende zu und damit auch die Hauptsaison in den liebsten Urlaubsdestinationen der Österreicher. Aus Kroatien zum Beispiel erreichen uns aber derzeit keine guten Nachrichten: Auf der europäischen Corona-Karte, die jeden Donnerstag vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) aktualisiert wird, erscheint seit Donnerstag ganz Kroatien in Dunkelrot. Abgesehen von dem beliebten Adria-Land ist aber beinahe der gesamte Westen Europas rot eingefärbt.

Regelmäßig erreichen uns Meldungen aus Deutschland, dass wieder ein neues Land als Hochrisikogebiet eingestuft wird - zuletzt etwa Albanien sowie Teile Frankreichs, Portugals und Griechenlands. Auch wenn im Sommer ein Großteil der Neuinfektionen auf Reisen zurückzuführen waren, in Österreich waren solche Meldungen diesen Sommer kaum zu hören.

Deutschland verlangt bei Einreise aus diesen Hochrisikogebieten eine Quarantäne von zehn Tagen (ausgenommen sind Geimpfte und Genesene, freitesten kann man sich nach fünf Tagen). Ganz so streng ist Österreich bei der Einreise aus einigen Urlaubsdestinationen nicht.

Aber was gilt nun in Österreich?

Nachweis der 3-G-Regel (Geimpft, Getestet, Genesen) bei Einreise aus Ländern mit geringem Risiko:

Zu diesen Staaten und Gebieten gehören derzeit Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Brunei, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Hong Kong, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Jordanien, Kanada, Katar, Kosovo, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Macau, Malta, Moldau, Monaco, Montenegro, Neuseeland, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Saudi-Arabien, Schweden, Schweiz, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Südkorea, Taiwan, Thailand, Tschechische Republik, Ungarn, Vatikan, Vereinigte Staaten von Amerika und Vietnam.

PCR-Testergebnisse dürfen 72, Antigentests 48 und Selbsttests (die digital erfasst wurden) gelten 24 Stunden. Ist man weder geimpft noch genesen und hat kein negatives Testergebnis dabei, muss man sich registrieren und den Test innerhalb von 24 Stunden nachmachen. 

Ausnahmeregeln für Spanien oder Zypern:

Bei der Einreise aus Spanien oder Zypern müssen Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, einen PCR-Test vorweisen. Kann man kein PCR-Testergebnis vorweisen, ist das noch am Flughafen nachzuholen.

Einreiseverbot aus Virusvariantengebieten:

Dazu zählen derzeit Brasilien, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Simbabwe, und Uruguay. Grundsätzlich gilt aus diesen Ländern ein Einreiseverbot, es gibt aber Ausnahmen für österreichische Staatsbürger oder Berufsreisende. Sie müssen sich registrieren, einen PCR-Test vorweisen und sich in zehntägigen Quarantäne begeben, aus der man sich nach fünf Tagen durch einen erneuten PCR-Test freitesten kann. 

Was gilt bei der Einreise aus sonstigen Staaten?

Bei der Einreise aus allen Staaten, die bisher nicht vorgekommen sind, muss man sich vor Einreise registrieren, einen 3-G-Nachweis erbringen und in zehntägige Quarantäne aus der man sich ab dem fünften Tag freitesten kann. Ob all diese Regeln auch kontrolliert werden, ist freilich eine andere Frage.

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  • Eigentlich hat man im Moment ja das Gefühl, das vergangene Jahr würde sich wiederholen. Pressekonferenzen, neue Regeln, große Verwirrung und weiter steigende Infektionszahlen. Doch einen Unterschied gibt es - von den Reiserückkehrern ist kaum mehr die Rede. Was gilt für diese eigentlich?