Shoppen auch für Ungeimpfte wieder möglich
Mit dem heutigen Samstag entfällt die 2G-Regel im Handel, es gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht. Damit darf wieder ohne Nachweis bzw. Zertifikat eingekauft werden. Gleiches gilt für Museen, Kunsthallen, Bibliotheken etc..
Die aktuellen Lockerungen im Überblick:
- Im allgemeinen Handel entfällt die 2G-Regel, die FFP2-Pflicht bleibt
- Gleiches gilt für Museen, Kunsthallen, Bibliotheken
- Auch bei körpernahen Dienstleistungen - wie bei Friseuren - fällt 2G weg, es gilt 3G und FFP2-Pflicht
- Bei Veranstaltungen fällt die Personenobergrenzen weg, es gilt 2G
- Bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 50 Personen herrscht Konsumationsverbot g
- Bei solchen Veranstaltungen muss FFP2-Maske getragen werde
- Aufrecht bleibt grundsätzlich die FFP2-Pflicht indoor und outdoor
- Die Sperrstunde um Mitternacht bleibt
Auch bei den Friseuren treten die ersten Lockerungen in Kraft. Für körpernahe Dienstleister schreibt der Gesetzgeber 3G und FFP2-Maske vor.
Frisör-Innungsmeister Wolfgang Eder freut sich im PULS 24 Interview über den Erfolg nach "harten Verhandlungen" von Seiten der Wirtschaftskammer Österreich. Gewünscht gewesen wäre, dass Frisöre mit dem Handel gleichgesetzt werden. Stattdessen dürfen sich die körpernahen Dienstleister unter 3G-Auflagen (geimpft, genesen, getestet) und Maskenpflicht wieder um Kunden kümmern.
Dass weiter Masken getragen werden müssen, freut Eder, sei das doch der beste Schutz vor Ansteckung. "Lieber wär' mir keine 3G-Regel und nur die Maskenpflicht", so der Frisör-Innungsmeister. Als erster Schritt wäre aber auch das in Ordnung. Man müsse aber schon an den Sommer denken, von dem sich Eder weitere Maßnahmen-Lockerungen erhofft.
PULS 24 spricht mit Wolfgang Eder, dem WKO-Bundesinnungsmeister der Friseure, der sich zwar über den Wegfall der 2G-Regel freut.
Die Nachtgastronomie ist weiterhin nicht möglich, die Sperrstunde bleibt bei 24 Uhr. Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze über 50 Personen sind nur erlaubt, wenn es ein Konsumationsverbot gibt und die FFP2-Maske durchgehend getragen wird.
Zusammenfassung
- Mit dem heutigen Samstag entfällt die 2G-Regel im Handel, es gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht.
- Damit darf wieder ohne Nachweis bzw. Zertifikat eingekauft werden. Gleiches gilt für Museen, Kunsthallen, Bibliotheken etc..
- Für körpernahe Dienstleister schreibt der Gesetzgeber 3G und FFP2-Maske vor.
- Die Nachtgastronomie ist weiterhin nicht möglich, die Sperrstunde bleibt bei 24 Uhr.
- Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze über 50 Personen sind nur erlaubt, wenn es ein Konsumationsverbot gibt und die FFP2-Maske durchgehend getragen wird.