Weitere Corona-Lockerungen: 2G beim Friseur fällt
Überraschend kündigten Bundeskanzleramt und Gesundheitsministerium am Dienstag weitere Corona-Lockerungen an. Mit 12. Februar setzt Österreich trotz der anhaltenden Omikron-Welle auf weitere Öffnungsschritte. "Omikron stellt im Gegensatz zu vorherigen Corona-Wellen derzeit keine akute Bedrohung für unser Gesundheitssystem dar", wird Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) in der Aussendung zitiert.
"Der steigende Anteil an Booster-Impfungen und die Schutzmaßnahmen der vergangenen Wochen zeigen Erfolg. Trotz hoher Infektionszahlen, ist unser Gesundheitssystem aktuell vor einer Überlastung geschützt", teilt Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) an.
Die Lockerungen ab 12. Februar im Überblick:
- Im allgemeinen Handel entfällt die 2G-Regel, die FFP2-Pflicht bleibt
- Gleiches gilt für Museen, Kunsthallen, Bibliotheken
- Auch bei körpernahen Dienstleistungen - wie bei Friseuren - fällt 2G weg, es gilt 3G und FFP2-Pflicht
- Bei Veranstaltungen fällt die Personenobergrenzen weg, es gilt 2G
- Bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 50 Personen herrscht Konsumationsverbot g
- Bei solchen Veranstaltungen muss FFP2-Maske getragen werde
- Aufrecht bleibt grundsätzlich die FFP2-Pflicht indoor und outdoor
- Die Sperrstunde um Mitternacht bleibt
Appell für FFP2-Masken
"Die Bundesregierung hat stets betont, dass keine Corona-Schutzmaßnahme länger in Kraft bleibt als unbedingt nötig und die die aktuelle Beurteilung der epidemiologischen Lage ergibt, dass der richtige Zeitpunkt gekommen ist, um diese schrittweise Öffnungen einzuleiten", erklärt Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein.
Gemeinsam mit dem Kanzler appelliert er aber, dennoch weiterhin FFP2-Masken zu tragen. "An all jene, die gerade die Semesterferien mit ihren Kindern für Freizeitaktivitäten nutzen, richte ich dennoch einen Appell zur Vorsicht: Tragen Sie Ihre FFP2- Maske nicht nur dort, wo sie ohnehin vorgeschrieben ist", so Nehammer. Außerdem rufen beide weiterhin zum Impfen auf.
Mahrer fordert "maximale Freiheit"
"Wir sind sehr froh nach langen, wirklich schwierigen Verhandlungen am 12. Februar bei den Lockerungsschritten dabei zu sein", sagte der Friseur-Vertreter zur APA. Die Bundesregierung hatte zuvor für den kommenden Samstag Lockerungen im Veranstaltungs- und Messebereich sowie auch für die körpernahen Dienstleister angekündigt. Ganz haben die Friseure "in den zähen Gesprächen" ihr Ziel aber nicht erreicht, so Eder, denn im Vergleich zum Handel bleibe es bei der 3G-Regel.
Trotzdem: "Wir sind sehr glücklich und hoffen, dass alle Kunden wieder zu uns kommen können." Die Pandemie sorgte für 20 bis 30 Prozent weniger Friseur-Kundinnen und -Kunden. Nun wolle man zurück zu den alten Kundenzahlen, sagte Eder.
Für Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer (ÖVP) ist indes "die Zeit gekommen, maximale Freiheit zurückzugeben. Wir müssen jetzt rasch den Vorschriften-Irrgarten ausmisten." Parallel dazu sollen jetzt die Vorbereitungen für den kommenden Herbst und Winter beginnen, um dem Virus im Fall des Falles einen Schritt voraus zu sein. "Die neu gewonnene Freiheit müssen wir alle gemeinsam nutzen und den Fokus auf zentrale Zukunftsthemen wie Arbeitskräftemangel, Aus- und Weiterbildung sowie Energie- und Rohstoffkosten zu legen", so der Wirtschaftskammerchef.
Auch die anderen körpernahen Dienstleister über die Friseure hinaus begrüßten naturgemäß die Aufhebung der 2G-Beschränkungen. Es werde für mehr Fairness gesorgt, so Dagmar Zeibig, Bundesinnungsmeisterin der Fußpfleger, Kosmetiker, Masseure, Piercer, Tätowierer und Nagelstudios.
Zusammenfassung
- Mit 12. Februar setzt Österreich weitere Öffnungsschritte. Im allgemeinen Handel entfällt die 2G-Regel, die FFP2-Pflicht bleibt.
- Gleiches gilt für Museen, Kunsthallen, Bibliotheken etc. Auch bei körpernahen Dienstleistungen fällt 2G weg, es gilt 3G und FFP2-Pflicht.
- Bei Veranstaltungen fällt die Personenobergrenzen weg, es gilt 2G. Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze sind bei mehr als 50 Personen nur dann erlaubt, wenn es ein Konsumationsverbot gibt dh. die FFP2-Maske durchgehend getragen wird.
- Aufrecht bleibt grundsätzlich die FFP2-Pflicht indoor und outdoor und die Sperrstunde um Mitternacht.