Oster-Lockdown: Wiener Polizei wird Stadtgrenze kontrollieren

In Wien gilt von 1. bis 10. April erneut ein harter Lockdown. In Niederösterreich und dem Burgenland hingegen wurde dieser nur bis 6. April fixiert. Besonders in diesem Zeitraum soll laut der Polizei auch die Wiener Stadtgrenze kontrolliert werden.

Laut mehreren Medienberichten soll die Wiener Polizei die Nichteinhaltung des Oster-Lockdowns an der Stadtgrenze kontrollieren. Besonders ab dem 6. April, wenn in Niederösterreich und Burgenland der Handel wieder öffnet. Die "Wiener Zeitung" spricht von "stichprobenartigen" Kontrollen, Anzeigen und Festnahmen soll aber die "Ultima Ratio" sein. Man könne mit den Kontrollen im Straßennetz entlang der Bundesländergrenze "jederzeit" rechnen, wird das Innenministerium zitiert. Auch im Bundesgebiet soll die Einhaltung der Maßnahmen "verstärkt" kontrolliert werden.

Kontrollen in Öffis, auf Straßen und an der Stadtgrenze

"Man darf sich jedenfalls einmal nicht vorstellen, dass es Straßensperren in allen betroffenen Bundesländern geben wird, das wäre auch personell nicht umsetzbar. Dennoch muss man aber jederzeit an allen Örtlichkeiten, besonders in der Ostregion, mit Kontrollen rechnen", sagte Innenministeriumssprecher Harald Sörös gegenüber dem ORF in "Wien heute". Laut ORF sollen Autobahnpolizisten, wie auch Zivilstreifen bei den lokalen Schwerpunktkontrollen an den Hauptrouten und den Verkehrsknotenpunkten unterstützen. Zusätzliche Polizisten aus anderen Bundesländern sollen aber nicht angefordert worden sein.

Bei Missachten der Lockdown-Regelung drohen Anzeigen und Organmandate um die 100 Euro. Auch in den Öffentlichen Verkehrsmittel soll kontrolliert werden. "Es geht immer darum, als Angehaltener oder als Beamtshandelter etwas glaubhaft zu machen. Sprich: Man muss dem Polizisten oder der Polizistin glaubhaft machen, dass man der Verordnung nicht zuwiderhandelt. Und dann sind es auch Entscheidungen im Einzelfall, ob der Sachverhalt dementsprechend glaubhaft wirkt oder nicht", sagte Harald Sörös.

ribbon Zusammenfassung
  • In Wien gilt von 1. bis 10. April erneut ein harter Lockdown. In Niederösterreich und dem Burgenland hingegen wurde dieser nur bis 6. April fixiert.
  • Laut mehreren Medienberichten soll die Wiener Polizei die Nichteinhaltung des Oster-Lockdowns an der Stadtgrenze kontrollieren.
  • Besonders ab dem 6. April, wenn in Niederösterreich und Burgenland der Handel wieder öffnet.