Mayer: 1-G-Regel könnte rechtlich sogar notwendig sein

Verfassungsjurist Heinz Mayer erklärt im PULS 24 Interview, ab welchem Zeitpunkt die 1-G-Regel vor dem Verfassungsgerichtshof halten würde.

Die entscheidende Frage sei laut dem Verfassungsjuristen Heinz Mayer, inwiefern es überhaupt gerechtfertigt sei, jemandem, der kein oder nur ein geringes Risiko für seine Mitmenschen ist, "auszusperren". Wenn also Epidemiologen sagen, dass von Geimpften nur ein geringes Risiko ausgeht, gebe es "keine Gründe", diese Menschen mit Beschränkungen zu belegen. 

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sagte am Sonntag im "PULS 24 Sommergespräch", lieber nur Geimpfte in eine Disco zu lassen, bevor das Lokal wieder zusperren müsste. Angestoßen wurde die Debatte, Freizeiteinrichtungen wie Restaurants, Theater oder Fitnesscenter nur noch für Personen zu öffnen, die gegen Corona geimpft sind, von Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ).

Debatte um Genesene

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) kann sich diese Regel ab Oktober vorstellen, allerdings nur, wenn die Eindämmung der "prekären epidemiologischen Situation" nicht anders möglich sei und jeder die Möglichkeit für den zweiten Stich gehabt habe. Genesene müssten laut dem Gesundheitsminister eine Auffrischungsimpfung erhalten, um auch in die 1-G-Regel zu fallen. Dem widersprach hingegen NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker. Er geht wegen einer hohen Dunkelziffer von zwei Millionen Genesenen in Österreich aus. Für sie müsse zumindest eine 2-G-Regel bestehen bleiben. 

Heinz Mayer sieht das ähnlich: Wenn Epidemiologen sagen, dass etwa PCR-Tests gleichwertig sind mit der Impfung oder Genesene keine größere Gefahr darstellen wie Geimpfte, dann dürfen auch diese Menschen nicht ausgeschlossen werden. 

1-G-Regel nur in Nachtgastronomie nicht möglich

Die 1-G-Regelung nur in der Nachtgastronomie sei laut Mayer eher nicht möglich, da alle Bereiche, die das gleiche Ansteckungsrisiko bergen, gleich behandelt werden müssen. Außerdem müsse man bedenken, dass in Bereichen, in welchen die 1-G-Regel gilt, eine Impfpflicht für Mitarbeiter bestehen würde. 

Heftiger Protest gegen die 1-G-Regel kam zuletzt aus der Gastronomie. Die Einführung einer 1-G-Regel "kommt einem Lockdown gleich" und sei ein absolutes "No Go", sagte etwas Gastronomie-Sprecher Mario Pulker. Er drohte damit, vor den Verfassungsgerichtshof ziehen zu wollen.

Dem Verfassungsgerichtshof werden wirtschaftliche Argumente aber egal sein, sagt Heinz Mayer. Es gehe um die geringstmögliche Beschränkung für Geimpfte. 

Umfrage: 55 Prozent für 1-G-Regel

Nur eine knappe Mehrheit der Österreicher und Österreicherinnen (55 Prozent) ist dafür, Freizeiteinrichtungen wie Restaurants, Theater oder Fitnesscenter nur noch für Personen zu öffnen, die gegen Corona geimpft sind. Bei steigenden Zahlen im Herbst dürfte die Zustimmung aber weiter steigen. Das geht aus der Umfrage des Meinungsforschungsinstituts "unique research" im Auftrag von "Profil" hervor. Für ein Viertel der Befragten ist die 1-G-Regel hingegen eine "sehr schlechte Idee, für 13 Prozent eine "schlechte Idee". 

Auch ein PULS 24 Lokalaugenschein zeigt, dass sich die Österreicher in dieser Debatte nicht einig sind. Für einen jungen Mann ist eine 1-G-Regelungen "sinnvoll. Sonst haben die Geimpften keine Vorteile gegenüber den Ungeimpften", sagt er gegenüber PULS 24. "Es wird ein Anstoß für einige sein. Es ist eine Entscheidung, die man nicht ausschließen sollte", ist die Meinung eines anderen Befragten. Für eine Wienerin würde die 1-G-Regelung Sicherheit bringen, da sie zu einer Risikogruppe gehört.

Das halten die Wiener von der Einführung der 1-G-Regel

Eine Impfbefürworterin wiederum ist der Meinung, dass sich die Impfverweigerer "auf diesen Weg nicht einlassen werde". "Es ist unfair", sagt ein Mann dazu. Eine andere Frau sei "nicht einverstanden. Es ist jedem seine eigene Entscheidung".

Eine Diskriminierung liege laut Heinz Mayer jedenfalls durch die 1-G-Regel nicht vor. Eine Diskriminierung wäre eine unsachliche Ungleichbehandlung.

ribbon Zusammenfassung
  • Verfassungsjurist Heinz Mayer erklärt im PULS 24 Interview, ab welchem Zeitpunkt die 1-G-Regel vor dem Verfassungsgerichtshof halten würde.
  • Die entscheidende Frage sei laut dem Verfassungsjuristen Heinz Mayer, inwiefern es überhaupt gerechtfertigt sei, jemandem, der kein oder nur ein geringes Risiko für seine Mitmenschen ist, "auszusperren".
  • Wenn also Epidemiologen sagen, dass von Geimpften nur ein geringes Risiko ausgeht, gebe es "keine Gründe", diese Menschen mit Beschränkungen zu belegen. 
  • Die 1-G-Regelung nur in der Nachtgastronomie sei laut Mayer eher nicht möglich, da alle Bereiche, die das gleiche Ansteckungsrisiko bergen, gleich behandelt werden müssen.
  • Heftiger Protest gegen die 1-G-Regel kam zuletzt aus der Gastronomie. Die Einführung einer 1-G-Regel "kommt einem Lockdown gleich" und sei ein absolutes "No Go", sagte etwas Gastronomie-Sprecher Mario Pulker.
  • Dem Verfassungsgerichtshof werden wirtschaftliche Argumente aber egal sein, sagt Heinz Mayer. Es gehe um die geringstmögliche Beschränkung für Geimpfte.