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Maskenpflicht ab Mittwoch: Auch 3G-Regel soll möglich sein

Am Mittwoch soll die am Freitagabend angekündigte bundesweite Maskenpflicht in Kraft treten, die entsprechende Verordnung steht aber noch aus. Laut einem Entwurf, der PULS 24 vorliegt, soll stattdessen aber auch wieder die 3G-Regel möglich sein.

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) verkündete am Freitag, dass ab dem morgigen Mittwoch österreichweit wieder eine Maskenpflicht in Innenräumen gelten soll. Am heutigen Dienstag sollte also die entsprechende Verordnung vorliegen, diese steht aber bis dato noch aus. Zumindest ein Entwurf liegt PULS 24 nun vor.

Wie zuerst der "Standard" berichtete und auch aus dem Verordnungs-Entwurf hervorgeht, sollen Betreiber in zahlreichen Bereichen statt der Maskenpflicht autonom entscheiden dürfen, ob sie stattdessen wieder 3G kontrollieren. An öffentlichen Orten, in Öffis und in Taxis muss Maske getragen werden. Seilbahnen können aber beispielsweise statt der Maskenpflicht auf 3G setzen.

Das gilt laut dem Entwurf auch in der Gastronomie, im Handel, im Dienstleistungsbereich, in Hotels, in Freizeit- und Kultureinrichtungen. Eine Unterscheidung nach Supermärkten und anderen Geschäften wird es offenkundig nicht geben. 

Auch bei Zusammenkünften mit mehr als 25 Teilnehmern ist ab Mittwoch laut Entwurf in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen – außer eben, alle Teilnehmenden haben einen 3G-Nachweis. Ebenfalls keine Maske braucht es, wenn Speisen und Getränke nur am Sitzplatz konsumiert werden.

Beim Betreten von Arbeitsorten ist eine Maske zu tragen, sofern das Infektionsrisiko nicht durch "sonstige geeignete Schutzmaßnahmen" minimiert werden kann oder wenn man alleine arbeitet.

Unklarheit bei Gastronomie

Bezüglich Gastronomie kursierten zuletzt unterschiedliche Informationen: "In der Nachtgastronomie sowie für Veranstaltungen (ab 25 Personen) soll die 3G-Regel wieder eingeführt werden. Im Gegenzug muss keine Maske getragen werden", sagte Vorarlbergs Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher (ÖVP) dem "ORF". Herwig Ostermann, Geschäftsführer der Gesundheit Österreich GmbH, sagte im "Ö1 Morgenjournal", dass es Diskussionen über 2G und 3G geben würde. Die Politik müsse aber letzten Endes die Entscheidung treffen. Bei den kursierenden Regeln handelt es sich um einen Entwurf - Änderungen sind derzeit nicht auszuschließen.

Kritik an Verzögerung

Heftige Kritik an der erneuten Verzögerung bei der Verordnung kommt unterdessen auch aus Wien: "Vor 4 Tagen (!) wird die Wiedereinführung der Maskenpflicht verkündet, die ab morgen gelten soll. Es wird aber alles schon wieder ein wenig kurzfristig", schreibt der Sprecher von Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) auf Twitter. "Wenn sich Bundes- und eine Landes-VO (Verordnung, Anm.) spießen, muss die Landes-VO auch heute noch adaptiert werden, damit sie heute kundgemacht werden kann, dass sie morgen gilt."

Unklarheit bei Quarantäneregeln

Wie es um die angekündigten Lockerungen bei den Quarantäneregeln steht, war am Dienstagvormittag hingegen noch völlig unklar. Während in Niederösterreich auch positiv getestetes Gesundheitspersonal arbeiten darf, lehnte das Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker im PULS 24 Interview zuletzt ab.

ribbon Zusammenfassung
  • Am Mittwoch soll die am Freitagabend angekündigte bundesweite Maskenpflicht in Kraft treten, die entsprechende Verordnung steht aber noch aus. Laut ersten Informationen soll stattdessen aber auch wieder die 3G-Regel möglich sein.
  • Das gilt laut "Standard" auch in der Gastronomie, im Handel, im Dienstleistungsbereich, in Hotels, in Freizeit- und Kultureinrichtungen. 
  • Beim Betreten von Arbeitsorten ist eine Maske zu tragen, sofern das Infektionsrisiko nicht durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden kann oder wenn man alleine arbeitet.
  • Auch bei Zusammenkünften mit mehr als 25 Teilnehmern ist ab Mittwoch laut Entwurf, aus dem der "Standard" zitiert, in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen – außer eben, alle Teilnehmenden haben einen 3G-Nachweis.
  • Bei den kursierenden Regeln handelt es sich um einen Entwurf - Änderungen sind derzeit nicht auszuschließen.