30 Millionen Euro für Familien in Notlage
„Wir wollen Familien mit Kindern, die durch die Krise unverschuldet in Not geraten sind, helfen. Sie sollen unbürokratisch finanzielle Unterstützung bekommen. Daher stellen wir für den Corona-Familienhärteausgleich 30 Millionen Euro aus dem Familienlastenausgleichsfonds bereit“, so Familienministerin Christine Aschbacher.
Unterstützung bekommen Familien, wenn zumindest ein Elternteil aufgrund der Corona-Krise den Arbeitsplatz verloren hat, wenn zumindest ein Elternteil in Corona-Kurzarbeit ist oder wenn ein Elternteil selbstständig erwerbstätig ist und ein Anspruch aus dem Härtefallfonds besteht.
Anspruchsberechtigt sind Familien mit Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird. Voraussetzung ist außerdem, dass der betroffene Elternteil bis zum 28. Februar 2020 eine Beschäftigung hatte und das aktuell verfügbare Einkommen der Familie unter einer bestimmten Grenze (gestaffelt nach Haushaltsgröße) liegt.
Das Ziel sei eine unbürokratische Abwicklung, so die Ministerin. Die Ansuchen um Zuwendung können beim Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend gestellt werden. Ab 15. April 2020 gibt es ein entsprechendes Antragsformular auf der Webseite des Familienministeriums.
Zusammenfassung
- Finanzielle Unterstützung aus dem Corona-Familienhärteausgleich für Familien, die in Not geraten sind.
- Anspruchsberechtigt sind Familien mit Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird.
- Die Ansuchen um Zuwendung können beim Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend gestellt werden.