Corona: Arbeitsrechtsexpertin kritisiert Quarantäne-Aus
"Arbeitsrecht durch Verordnungen ist wirklich mühsam", sagte Körber-Risak. Stattdessen müsse es im Arbeitsrecht unter anderem Präzisierungen bei der Arbeitsfähigkeit und beim Arbeitsschutz geben. "Jeder vernünftige Arbeitgeber lässt Covid-Positive daheim", so die Anwältin.
Komplexe Situation
Sollte es wie im Verordnungsentwurf zu Verkehrsbeschränkungen und Maskenpflicht anstatt Quarantäne für Covid-Infizierte kommen, dann muss der Arbeitgeber kontrollieren, dass der Corona-positive Arbeitnehmer im Betrieb durchgehend Maske trägt und diese auch nie abnimmt. "Wenn ich das nicht tue, dann kann ich haften", warnte die Arbeitsrechtlerin. Es gehe dann um Schadenersatz und Schmerzengeld, sollte es zu Corona-Fällen in Betriebstätten kommen. Wenn sich ein Arbeitgeber gar nicht um die Einhaltung der angedachten Maskenpflicht für Covid-Erkrankte kümmere, dann gehe es sogar in Richtung Strafrecht.
Um eine Haftungsvermeidung bei der Beschäftigung von Corona-positiven Arbeitnehmern, etwa in der Gastronomie, Hotellerie oder im Handel, zu erreichen, müsste der Betrieb dies auch gegenüber Kunden kommunizieren, so Körber-Risak. Dies könnte laut der Arbeitsrechtlerin folgend lauten: "Heute bedient sie eine Covid-positive Person."
Aufgrund des Personalmangels drängten manche Unternehmen auf ein Ende der Corona-Quarantänepflicht, um symptomlose Mitarbeiter, etwa im Tourismus oder in der Industrie, einzusetzen. "Das halte ich für extrem kurzsichtig. Ich würde dies einem Arbeitgeber nicht raten", sagte die Arbeitsrechtsexpertin.
Zusammenfassung
- Die Arbeitsrechtsexpertin Katharina Körber-Risak sieht die Verordnungspläne des Gesundheitsministeriums für das Ende der Corona-Quarantänepflicht kritisch.