Picek: Wohnschirm setzt erst an, "wenn Mietschulden schon da sind"
Bereits Anfang letzten Jahres hat das Sozialministerium den "Wohnschirm" zur Delogierungsprävention und Wohnungssicherung ins Leben gerufen. Nun wird der Wohnschirm um eine Energiesicherung erweitert. Ökonom Oliver Picek vom "Momentum Institut" sieht darin im Grunde eine "super Sache". Zu kritisieren gelte es ihm zufolge nur, dass die Maßnahme "ganz am Ende der Kette ansetzt".
Picek erklärt, dass der Wohnschirm erst dann nur Anwendung kommt, wenn Mietschulden bereits entstanden sind, statt diesen vorzubeugen. Andere Länder, wie etwa Spanien und Frankreich, würden hier bereits "deutlich weiter gehen". "Österreich lässt sozusagen zu, dass die Mieten deutlich stärker steigen können und dass diese Probleme erst entstehen", so der Ökonom.
Mieten steigen schneller als Gehälter
In einigen europäischen Städten werden zudem Mietkostenbremsen eingeführt. Auch in Österreich gibt es bereits eine solche Regulierung für den Wiener Altbau. Trotzdem sieht Picek hier das Problem, dass die Mieten auch dieses Jahr wieder "deutlich schneller steigen als die Löhne und Gehälter". "Es gibt viele Leute, die tatsächlich schon die dritte Mieterhöhung bekommen 2023 aber bekommen nur eine Gehaltserhöhung dazwischen. Das geht sich nicht aus", meint der Ökonom im PULS 24 Interview.
Abschaffung der Grunderwerbssteuer problematisch
Ebenso problematisch sehe Picek die Abschaffung der Grunderwerbssteuer, da diese Maßnahme vor allem der Oberschicht nutze. Derzeit werden "sehr viele Eigentumswohnungen gebaut und das nimmt dann Flächen und Grundstücke weg von leistbarem Wohnen", sagt Picek im Interview. Dadurch würden sich dann auch die Grundstückpreise erhöhen, wodurch der Trend weg vom leistbaren Wohnen noch verstärkt werden. Das mache daher vor allem "in der Stadt und in Ballungsräumen überhaupt keinen Sinn", so Picek.
Zusammenfassung
- Im Grunde ist der "Wohnschirm" der Regierung laut Oliver Picek eine "super Sache".
- Der Ökonom kritisiert im PULS 24 Interview, dass diese Maßnahme erst dann zur Anwendung kommt, wenn Mieter bereits verschuldet sind.