Muss Verbund bald zu hohe Strompreise zurückzahlen?
Das Bezirksgericht für Handelssachen Wien (BGHS) entschied, dass die Preiserhöhungen aus den Jahren 2022 und 2023 des Verbunds unwirksam seien und hat der Klägerin Schadenersatz zugesprochen.
Falsche Berechnungsgrundlage
2022 hatte der Verbund zweimal seine Preise erhöht. Das Gericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass der zur Preisberechnung hergezogene Wert nicht die konkreten Beschaffungskosten abdecken würde. Der Verbund produziert zu 100 Prozent aus Wasserkraft.
Zur Berechnung wurde der Österreichische Strompreisindex (ÖSPI) und ein Verweis auf das Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (EIWOG) hergenommen.
Die Preiserhöhung aus dem Folgejahr 2023 basiere damit auf falschen Annahmen und sei deshalb auch rechtswidrig. Der Mehrpreis von 300 Euro wurde der Klägerin zugesprochen.
Energiepreiserhöhungen "zu Recht in der Kritik"
"Das Urteil ist ein Signal, dass Preiserhöhungen der Energiekonzerne zu Recht in der Kritik stehen, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig", sagt Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Obfrau des Verbraucherschutzvereins (VSV) im Gespräch mit PULS 24.
Im Falle einer Rechtskräftigkeit könnten Kund:innen des Verbunds Mehrzahlungen ab der Erhöhung 2022 zurückfordern. Der Verbund, so Holzinger-Vogtenhuber, dürfe sich dann auf die Preisklauseln zur ÖSPI und EIWOG zukünftig nicht mehr berufen. Dieses Urteil könne auch auf andere Unternehmen zutreffen, die mit Wasser, Wind und Sonne Strom erzeugen.
Der VSV rät deshalb, sich der Sammelaktion anzuschließen. Dafür ist eine Mitgliedschaft beim Verein notwendig, gefordert wird die Rücknahme der Erhöhungen und eine Rückzahlung der Mehrzahlungen.
Berufung angekündigt
Verbund-Sprecherin Ingun Metelko kündigt in einer Stellungnahme gegenüber PULS 24 an, dass der Verbund gegen die Entscheidung Berufung einlegen werde. Man sehe dieses nicht-rechtskräftige Urteil zur Gänze in Widerspruch zu einer letzten Entscheidung des BGHS.
Gericht kippt Verbund-Preiserhöhung
Die Erhöhungen der Energiepreise der österreichischen Energieanbieter der letzten Jahre sind umstritten. So fuhr der Verbund 2023 ein Halbjahresplus von 57,7 Prozent ein.
So klagt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) den Verbund wegen der Preiserhöhung aus Basis einer Klausel in den damals gültigen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen Strom". Das geschah wie üblich im Auftrag des Sozialministeriums. Das Oberlandesgericht bestätigte die Rechtswidrigkeit der Preiserhöhung 2022, das Verfahren ist derzeit beim Obersten Gerichtshof anhängig.
Ein erfolgreiches Verfahren führte die Arbeiterkammer Oberösterreich gegen die Preiserhöhung des Verbunds aus dem Jahr 2023. Hier erhalten alle Konsument:innen, die mit Stichtag 30. September 2023 mindestens seit vier Monaten Strom über die Verbund AG bezogen, eine Einmalzahlung - abhängig von der Höhe ihres Verbrauchs.
Zusammenfassung
- Das Bezirksgericht für Handelssachen Wien hat die Preiserhöhungen des Verbundes aus den Jahren 2022 und 2023 für unwirksam erklärt.
- In einem Musterverfahren wurde der betroffenen Partei Schadenersatz zugesprochen.
- Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf andere Konsumenten haben, die ebenfalls von den Preiserhöhungen betroffen waren.