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Job an schwarze Frau verloren: Weißer Ex-Manager verklagt Investmentbank

Weil ein weißer Ex-Manager seinen Job an eine schwarze Frau verloren hat, hat er seinen Arbeitgeber, die US-Investmentbank Morgan Stanley, verklagt. Sie sei zwar "möglicherweise eine talentierte Führungskraft", er fühlt sich dennoch diskriminiert.

Kevin Meyersburg erklärte in der am Dienstag eingereichten Klageschrift, er sei im Mai gekündigt worden, um Platz für eine weniger qualifizierte schwarze Frau zu schaffen: Trotz "einer beeindruckenden Liste von Errungenschaften" sei er von der Leiterin des Wellness-Teams abgelöst worden.

Obwohl sie "möglicherweise eine talentierte Führungskraft ist, hatte sie einfach nicht die vergleichbare Erfahrung oder den Hintergrund, um Morgan Stanleys Entscheidung zu rechtfertigen". Die Bank habe mit dem Schritt Initiativen zur Vielfalt und Inklusion vorantreiben wollen.

Umgekehrte Diskriminierung

Eine Stellungnahme von Morgan Stanley lag nicht vor. US-Experten hatten eine Zunahme von Klagen nach einem Urteil des Obersten Gerichts im Juni wegen sogenannter umgekehrter Diskriminierung vorhergesagt. Der Supreme Court hatte dabei Aufnahme-Verfahren an Universitäten gekippt, mit denen etwa Afroamerikaner und Hispanics bevorzugt wurden. Zwar sind US-Arbeitgeber nicht direkt vom Urteil betroffen, jedoch berufen sich die Gegner von Diversifizierungs-Maßnahmen bei Firmen auf diese Entscheidung.

So wurde Gannett jüngst mit einer Sammelklage konfrontiert, wonach die Mediengruppe gegen weiße Arbeitnehmer diskriminiert habe. Dabei wurde aus dem Urteil des Supreme Court zitiert. Gannett weist die Vorwürfe zurück.

ribbon Zusammenfassung
  • Weil ein weißer Ex-Manager seinen Job an eine schwarze Frau verloren hat, hat er seinen Arbeitgeber, die US-Investmentbank Morgan Stanley, verklagt.
  • Sie sei zwar "möglicherweise eine talentierte Führungskraft", er fühlt sich dennoch diskriminiert.
  • Die Bank habe mit dem Schritt Initiativen zur Vielfalt und Inklusion vorantreiben wollen.
  • US-Experten hatten eine Zunahme von Klagen nach einem Urteil des Obersten Gerichts im Juni wegen sogenannter umgekehrter Diskriminierung vorhergesagt.