APA/GEORG HOCHMUTH

Mögliche Benko-Pleite: Stunde der Wahrheit naht

Im Februar stellte die Finanzprokuratur einen Insolvenzantrag gegen René Benko persönlich. Die Entscheidung, ob er in die Pleite geschickt wird, naht. Am Dienstag läuft dafür eine wichtige Frist ab.

Die Meldung sorgte für einen Paukenschlag: ist René Benko bald privat insolvent? Die Finanzprokuratur als Anwältin der Republik Österreich brachte jedenfalls einen solchen Antrag ein. 

Mitte Februar fand schließlich die Insolvenzeröffnungstagsatzung am Landesgericht Innsbruck statt. Nun naht eine Entscheidung. Am Dienstag läuft die Frist für das Vorlegen weiterer Unterlagen bzw. Urkunden durch die Parteien ab.

Entscheidung vielleicht schon am Donnerstag

Mit einer Entscheidung des Insolvenzrichters sei "frühestens am Donnerstag" zu rechnen, teilte das Landesgericht mit. Der Richterspruch soll medial per Aussendung bekannt geben werden. Die Frist bis inklusive 5. März war den Parteien bei der Tagsatzung am 13. Februar eingeräumt worden - eine Entscheidung war damals noch nicht möglich gewesen.

Letztlich wird das Insolvenzgericht über das Vorliegen der Insolvenzvoraussetzungen entscheiden. Der durch die Signa-Pleite in schwere Bedrängnis geratene Benko hatte bei der nicht öffentlichen Verhandlung in seiner Heimatstadt im Februar nicht anwesend sein müssen und war wenig überraschend auch nicht erschienen.

Details zu Benkos Vermögen

In der Tagsatzung sollte die Sachlage bzw. die Vermögenssituation erörtert werden. Gegenüber der APA hatte es im Vorfeld geheißen, dass die Benko-Seite jedenfalls ein Vermögensbekenntnis ablegen werde. Letztlich muss festgestellt werden, ob tatsächlich Zahlungsunfähigkeit besteht.

Sollte diese nicht gegeben sein, wird der Insolvenzantrag abgewiesen. Der Antrag soll sich einerseits unter anderem darauf stützen, dass der Tiroler Investor im Sanierungsverfahren der Holding seiner Verpflichtung zum Einschuss von 3 Millionen Euro nicht zur Gänze nachgekommen sei. Und zum anderen darauf, dass es offene Forderungen der Finanz gegen ihn gebe.

Unterdessen rechnete auch der Kreditschutzverband KSV1870  mit einer Entscheidung "in den nächsten Tagen". "Es ist davon auszugehen, dass das Insolvenzgericht bereits in den vergangenen Wochen detaillierte Überlegungen zur Frage des Vorliegens der Zahlungsunfähigkeit bei Herrn Benko angestellt hat", ließ Klaus Schaller, KSV1870-Leiter der Region West, in einer Aussendung wissen.

Wenn Benko gezahlt hat, ist Insolvenz hinfällig

Lege Benko während offener Frist dem Gericht Zahlungsnachweise über die im Insolvenzeröffnungsantrag angeführten fälligen Verbindlichkeiten vor und gebe es keine wesentlichen weiteren offenen fälligen Verbindlichkeiten, werde das Insolvenzgericht den Antrag der Finanz als unbegründet abweisen.

Für den Fall aber, dass die fälligen Verbindlichkeiten tatsächlich derzeit nicht bedient werden können und damit Zahlungsunfähigkeit vorliege, erwarte man, dass der Investor selbst einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen würde.

"Würde der Insolvenzgrund Zahlungsunfähigkeit vorliegen und würde Herr Benko selbst einen Antrag auf Insolvenzeröffnung stellen, könnte er die Verfahrensart (Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung, Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung oder Konkursverfahren) im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen frei wählen", erklärte Schaller.

ribbon Zusammenfassung
  • Im Februar stellte die Finanzprokuratur einen Insolvenzantrag gegen René Benko persönlich.
  • Am Dienstag läuft dafür eine wichtige Frist ab.
  • Mit einer Entscheidung des Insolvenzrichters sei "frühestens am Donnerstag" zu rechnen, teilte das Landesgericht mit.