Christian HornerAPA/AFP/POOL/Simon Wohlfahrt

"Verrückt": Christian Horner dementiert schwere Vorwürfe

Wirbel um Christian Horner: Eine Mitarbeiterin des Red-Bull-Teamchefs erhob schwere, noch unbekannte Vorwürfe. Horner selbst bezeichnete die Anschuldigungen als "verrückt".

Ein Bericht der niederländischen Zeitung "De Telegraaf" sorgte am Montag für ein kleines Erdbeben in der Formel 1. Eine Red-Bull-Racing-Mitarbeiterin erhob schwere Vorwürfe gegen Teamchef Christian Horner. Was dem 50-jährigen Briten genau vorgeworfen wird, ist nicht bekannt - es soll sich um "unangemessenes Verhalten" gehandelt haben.

"Untersuchung eingeleitet": Red Bull reagiert

Auch gegenüber PULS 24 bestätigte Red Bull am Montagnachmittag, dass man eine "unabhängige Untersuchung" eingeleitet habe. Wer genau der in der Erklärung erwähnte "unabhängige Ermittlungsanwalt" ist sowie seit wann man von den Vorwürfen gegen Horner weiß, wollte Red Bull gegenüber PULS 24 nicht preisgeben.

"Verrückt": Horner dementiert Vorwürfe

Mittlerweile hat sich auch Horner selbst zu Wort gemeldet. "Das ist verrückt", wurde der RB-Teamchef am Montag in der "Kronen Zeitung" zitiert. Wann der vorgeworfene Vorfall passiert sein soll, ist ebenfalls weiterhin unbekannt. Für Horner gilt die Unschuldsvermutung.

ribbon Zusammenfassung
  • Wirbel um Christian Horner: Eine Mitarbeiterin des Red-Bull-Teamchefs erhob schwere, noch unbekannte Vorwürfe.
  • Was dem 50-jährigen Briten genau vorgeworfen wird, ist nicht bekannt - es soll sich um "unangemessenes Verhalten" gehandelt haben.
  • Auch gegenüber PULS 24 bestätigte Red Bull am Montagnachmittag, dass man eine "unabhängige Untersuchung" eingeleitet habe.
  • Wer genau der in dem Statement erwähnte "unabhängige Ermittlungsanwalt" ist sowie seit wann man von den Vorwürfen gegen Horner weiß, wollte Red Bull gegenüber PULS 24 nicht preisgeben.
  • "Das ist verrückt", wurde der RB-Teamchef zudem am Montag in der "Kronen Zeitung" zitiert.
  • Wann der vorgeworfene Vorfall passiert sein soll, ist ebenfalls weiterhin unbekannt. Für Horner gilt die Unschuldsvermutung.