Lauf-Star Semenya will weiter für Frauenrechte kämpfen
Das Schweizer Bundesgericht hatte am Dienstagabend ein Urteil veröffentlicht, wonach die Beschwerde Semenyas zurückgewiesen wurde. Die 29-Jährige war damit gegen ein Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes CAs vorgegangen. Im Kern des Rechtsstreits ging es um eine umstrittene Regel des Leichtathletik-Weltverbandes zum Testosteron-Limit für Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen Anlagen.
Offen ließ Semenya, ob sie noch versucht, eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einzulegen. Ihre Anwältin Dorothee Schramm verdeutlichte: "Diese Entscheidung ist ein Aufruf zum Handeln - als Gesellschaft können wir einem Sportverband nicht erlauben, sich über fundamentale Menschenrechte hinwegzusetzen."
Die Regel verlangt, dass Semenya ihren natürlichen Testosteron-Wert durch Medikamente senken soll, dies lehnt die dreifache Weltmeisterin ab. Für den Verband dagegen gehört Semenya zu den "biologisch männlichen Athleten mit weiblichen Geschlechtsidentitäten". Sie darf daher nicht an Wettbewerben über 400 m bis zu einer Meile starten.
Zusammenfassung
- Das Schweizer Bundesgericht hatte am Dienstagabend ein Urteil veröffentlicht, wonach die Beschwerde Semenyas zurückgewiesen wurde.
- Die 29-Jährige war damit gegen ein Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes CAs vorgegangen.
- Im Kern des Rechtsstreits ging es um eine umstrittene Regel des Leichtathletik-Weltverbandes zum Testosteron-Limit für Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen Anlagen.