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Amalgamersatz: Zahnärzte und ÖGK verhandeln Mitte Jänner

Am 16. Jänner werden die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und die Zahnärztekammer erneut versuchen, sich über Amalgamersatzfüllungen zu einigen. Die ÖGK bestätigte gegenüber der APA einen entsprechenden Bericht des "Kurier" (Samstagsausgabe) und zeigte sich vor den neuerlichen Gesprächen optimistisch. Ab kommendem Jahr ist das Zahnfüllungsmaterial Amalgam verboten, bisher gibt es keine Einigung über einen von der Krankenkasse vollständig gedeckten Ersatz.

Die Kasse forciert das relativ neue, in Kassenambulatorien erprobte weiße Material Alkasit und wäre bereit gewesen, 20 Prozent mehr als bisher für amalgamfreie Füllungen zu zahlen.

Die Zahnärztekammer wollte allerdings nur den materialtechnisch unterlegenen Glasionomerzement als für die Patienten gratis akzeptieren.

Nur 39 der fast 2.800 Vertragszahnärzte angenommen

Die ÖGK hatte anschließend eine Verhandlungsverweigerung der Zahnärztekammer beklagt und den Zahnärzten an der Kammer vorbei Einzelverträge angeboten. Laut "Kurier" wurde dieses Angebot bisher allerdings nur von 39 der fast 2.800 Vertragszahnärzte angenommen.

Mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) ist die Kammer vergangene Woche zu einer Lösung gelangt - die Materialien Glasionomerzement und Alkasit werden Kassenleistung.

Die ÖGK ortete darin ein positives Signal. Die ihm zufolge mit der BVAEB ausverhandelten rund 50 Prozent an Aufschlag seien allerdings ein "sehr hoher Tarif", meinte ÖGK-Obmann Andreas Huss damals, es werde eine Lösung zwischen 20 und 50 Prozent geben.

Video: Amalgamverbot: Füllungen wohl Privatleistung

ribbon Zusammenfassung
  • Am 16. Jänner verhandeln die ÖGK und die Zahnärztekammer über Amalgamersatzfüllungen, da ab nächstem Jahr Amalgam verboten ist.
  • Die ÖGK bietet 20 Prozent mehr für amalgamfreie Füllungen, während die Zahnärztekammer nur Glasionomerzement als kostenlos akzeptiert.
  • Mit der BVAEB wurde eine Einigung erzielt: Glasionomerzement und Alkasit werden Kassenleistung, jedoch mit einem hohen Tarifaufschlag von 50 Prozent.