Zadić entschuldigt sich bei LGBTIQ-Community für Strafverfolgung
Stellvertretend für die Justiz hat sich am Montag Justizministerin Alma Zadic (Grüne) für die strafrechtliche Verfolgung von homosexuellen Menschen in Österreich in der Zweiten Republik entschuldigt. "Ich möchte mein tief empfundenes Bedauern für das Leid und das Unrecht, das ihnen widerfahren ist, ausdrücken", sagte sie.
Die LGBTIQ-Community sei "von den Institutionen, die sie eigentlich hätten schützen sollen, in ihrer Würde, in ihrem Menschsein verletzt" worden. Für dieses Unrecht und "auch für das lange Schweigen, das darauf folgte" entschuldigte sich Zadić bei den Betroffenen.
LGBTIQ-Community "fester Teil unserer Gesellschaft"
Zudem dankte Justizministerin Alma Zadić den versammelten Vertreter*innen der LGBTIQ-Community für ihren jahrelangen Einsatz für die Rechte von homo- und bisexuellen, sowie trans- und intergeschlechtlichen Menschen und bekräftigte, dass die Queer-Community ein "fester Teil unserer Gesellschaft und ihres Wandels" sei.
Otte: "Es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung"
Ann-Sophie Otte, die Obfrau der Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien spricht im Interview mit PULS 24 Anchorwoman Bianca Ambros über die Entschuldigung von Jusizminnisterin Alma Zadic (Grüne) beid er LGBTIQ-Community für Strafverfolgung.
Zadić will Gedenkmöglichkeit schaffen
"Menschen dürfen niemals aufgrund ihrer sexuellen Orientierungen, ihrer Geschlechtsmerkmale oder ihrer Geschlechteridentität diskriminiert und ungleich behandelt werden. Wir müssen aus der Geschichte lernen und das kann nur gelingen, wenn wir uns ihr stellen und uns aktiv erinnern", sagte die Justizministerin. Unter Einbindung der LGBTIQ-Community solle deshalb "eine würdige Gedenkmöglichkeit" für die in der zweiten Republik zu Unrecht aufgrund ihrer sexuellen Orientierung Verfolgten geschaffen werden.
26.500 Verurteilungen zwischen 1971 und 2002
In der zweiten Republik waren gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen unter dem Titel "gleichgeschlechtliche Unzucht" strafbar. Dabei kam es zwischen 1955 und 1971 zu rund 25.000 Verurteilungen. Ein Aufbruch dieses Totalverbots gleichgeschlechtlicher Handlungen begann erst spät mit der Strafrechtsreform 1971, die sich heuer zum 50. Mal jährt.
https://twitter.com/Alma_Zadic/status/1401829661215166464
Trotzdem blieben das Verbot der männlichen homosexuellen Prostitution bis 1989, das Vereinsverbot und das Werbeverbot bis 1997 und das höhere Schutzalter für Sexualkontakte zwischen männlichen Sexualpartnern (mit 18 statt 14 Jahren) bis 2002 aufrecht. Zwischen 1971 und 2002 wurden rund 26.500 Menschen nach diesen Strafbestimmungen verurteilt - das entspricht bei 81 Jahren in etwa einer Verurteilung pro Werktag.
Reaktionen
Die Entschuldigung Zadićs wurde von vielen Seiten positiv aufgenommen. So sprach Ewa Ernst-Dziedzic, Sprecherin der Grünen für LGBTIQ- und Menschenrechte von einem "tief berührenden Moment". Die die angekündigte Gedenkmöglichkeit sei "ein notwendiger Schritt zur Aufarbeitung".
Die Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien sprach in einer Aussendung von einem "historischen Signal". "Das haben wir viele Jahre gefordert, und dass das zum 50. Jahrestag der Entkriminalisierung von Homosexualität und zur 25. Regenbogenparade aufgegriffen wird, freut uns besonders", sagte Ann-Sophie Otte, Obfrau der HOSI Wien.
Zusammenfassung
- Justizminister Alma Zadić entschuldigte sich anlässlich des Pride Month bei homosexuellen Menschen für die Verfolgung durch die Justiz in der zweiten Republik.
- Als Justizministerin entschuldigte sich sich stellvertretend "in aller Form bei jenen homosexuellen Menschen und ihren Angehörigen [...], die in der zweiten Republik strafgerichtlich aufgrund ihrer sexuellen Orientierung verfolgt wurden."
- Die LGBTIQ-Community sei "von den Institutionen, die sie eigentlich hätten schützen sollen, in ihrer Würde, in ihrem Menschsein verletzt" worden.
- Für dieses Unrecht und "auch für das lange Schweigen, das darauf folgte" entschuldigte sich Zadić bei den Betroffenen.
- Unter Einbindung der LGBTIQ-Community soll "eine würdige Gedenkmöglichkeit" für die in der zweiten Republik zu Unrecht aufgrund ihrer sexuellen Orientierung Verfolgten geschaffen werden.