WKStA-Antrag bei Gericht eingelangt, Richter für Kurz-Einvernahme steht fest

Wie vom Justizministerium angewiesen, hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft beim Wiener Straf-Landesgericht beantragt, dass ein Richter die Beschuldigteneinvernahme von Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) übernimmt.

Die Ermittlungen werden im Rahmen des Ibiza-Komplexes geführt. Somit steht bereits fest, welcher Richter zuständig ist, betonte eine Sprecherin des Gerichts gegenüber der APA. Den Namen oder weitere Details verrät das Landesgericht für Strafsachen nicht.

"Die Einvernahme wird von einem Haft- und Rechtsschutzrichter des Landesgerichts für Strafsachen Wien, der mit Wirtschaftsstrafsachen betraut ist, durchgeführt werden. Das Ermittlungsverfahren ist nicht öffentlich, so auch die Einvernahme einer Verfahrenspartei", stellte das Gericht in einer Aussendung gleich klar. Nähere Informationen zum Ablauf oder Inhalt der Einvernahme bzw. der Person des zuständigen Richters "sind nicht vorgesehen".

Ob - was durchaus möglich wäre - ein Vertreter der WKStA bei der Einvernahme dabei sein wird, ist noch nicht klar, hieß es auf Nachfrage der APA. Dies werde, ebenso wie den Termin, der zuständige Richter festlegen. Beantragt hat es die WKStA jedenfalls nicht.

Justizministerium gab Weisung zu gerichtlicher Beweisaufnahme

Sie hat nur die gerichtliche Beweisaufnahme beantragt, die laut Par. 101 Abs. 2 Strafprozessordnung durchzuführen ist, wenn daran "wegen der Bedeutung der aufzuklärenden Straftat und der Person des Tatverdächtigen ein besonderes öffentliches Interesse besteht". Dies nicht aus freien Stücken, sondern weil das von Alma Zadic (Grüne) geführte Justizministerium am Montag - entsprechend dem Wunsch von Kurz' Anwalt - eine diesbezügliche Weisung erteilt hat.

Dies war auf einige Kritik gestoßen. Das Justizministerium hielt dem entgegen, dass "zum ersten Mal gegen einen amtierenden Bundeskanzler wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt wird, die dieser während der laufenden Amtszeit und in der Funktion als Bundeskanzler vor einem verfassungsmäßig garantierten parlamentarischen Kontrollgremium (Ibiza-Untersuchungsausschuss) mutmaßlich begangen haben soll".

Sowohl der Beschuldigte als auch die Strafsache seien also von besonderer Bedeutung, verwies das Ministerium darauf, dass auch der Weisungsrat und die Oberstaatsanwaltschaft Wien dieser Ansicht waren. Auch Verfassungsjurist Heinz Mayer teilt gegenüber PULS 24 die Einschätzung, dass die Strafprozessordnung hier eindeutig sei.

Die WKStA ermittelt nach einer Anzeige gegen Kurz wegen des Verdachts, den Ibiza-Untersuchungsausschuss in mehreren Punkten falsch informiert zu haben. Im Kern geht es dabei um die Frage, wie intensiv Kurz unter Türkis-Blau in die Reform der Staatsholding ÖBAG involviert war.

Bei seiner Befragung im Ausschuss hatte der Kanzler seine Rolle bei der Auswahl des Aufsichtsrats sowie bei der Bestellung des umstrittenen Ex-ÖBAG-Chefs Thomas Schmid heruntergespielt und sinngemäß von normalen Vorgängen gesprochen. Später aufgetauchte Chatprotokolle legen allerdings eine enge Abstimmung zwischen Schmid und Kurz nahe.

ribbon Zusammenfassung
  • Wie vom Justizministerium angewiesen, hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft beim Wiener Straf-Landesgericht beantragt, dass ein Richter die Beschuldigteneinvernahme von Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) übernimmt.
  • Die Ermittlungen werden im Rahmen des Ibiza-Komplexes geführt. Somit steht bereits fest, welcher Richter zuständig ist, betonte eine Sprecherin des Gerichts gegenüber der APA.
  • "Die Einvernahme wird von einem Haft- und Rechtsschutzrichter des Landesgerichts für Strafsachen Wien, der mit Wirtschaftsstrafsachen betraut ist, durchgeführt werden", so das Landesgericht für Strafsachen.
  • Nähere Informationen zum Ablauf oder Inhalt der Einvernahme bzw. der Person des zuständigen Richters "sind nicht vorgesehen".
  • Sie hat nur die gerichtliche Beweisaufnahme beantragt, die laut Par. 101 Abs. 2 StPO durchzuführen ist, wenn daran "wegen der Bedeutung der aufzuklärenden Straftat und der Person des Tatverdächtigen ein besonderes öffentliches Interesse besteht."
  • Dies nicht aus freien Stücken, sondern weil das von Alma Zadic (Grüne) geführte Justizministerium am Montag - entsprechend dem Wunsch von Kurz' Anwalt - eine diesbezügliche Weisung erteilt hat.