APA/HERBERT PFARRHOFER

Schramböck will Berichtspflicht für Wettbewerbsbehörde

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck will die Wettbewerbsbehörde einer Berichtspflicht unterworfen. Das geht aus einer am Freitagabend in Begutachtung geschickten Kartellrechtsnovelle hervor. Damit wolle man sich an andere EU-Länder anpassen, in denen dies bereits gelebte Praxis ist.

Solche Berichtspflichten sorgten zuletzt in der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) für Kritik von Juristen. Eine Sprecherin von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) verteidigte die Pläne. Es sei lediglich eine Anpassung an die Praxis in anderen EU-Ländern.

In dem Gesetzesentwurf heißt es: "Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat das Recht, sich jederzeit über alle Gegenstände der Geschäftsführung und Aufgabenerfüllung der Bundeswettbewerbsbehörde zu unterrichten. Die Bundeswettbewerbsbehörde hat der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort unverzüglich und auf Verlangen schriftlich alle diesbezüglichen Anfragen zu beantworten", soweit dies nicht der Unabhängigkeit der Bundeswettbewerbsbehörde nach EU-Recht widerspreche.

Immer wieder Beschwerden

Die BWB ist nicht wie andere Ermittlungsbehörden dem Justizministerium, sondern dem von Schramböck geleiteten Wirtschaftsressort unterstellt. In der Vergangenheit hat es immer wieder Beschwerden von Firmen gegen die Strenge der Kartellwächter gegeben. Schramböck hatte sich zuletzt als "oberste Anwältin der Betriebe" bezeichnet.

2013 und 2015 wurden etwa die Supermarktriesen Spar und Rewe zu Geldstrafen in zweistelliger Millionenhöhe verurteilt, weil sie die Preise für Milch, Bier und andere Lebensmittel durch Preisabsprachen hochgehalten hatten.

Aktuell ermittelt die BWB gegen ein Mega-Baukartell, das von 2002 bis 2017 bestanden haben soll. Beteiligt gewesen sein sollen über 40 Baufirmen in ganz Österreich, von Strabag und Porr abwärts. Auch einem Müllkartell sind die Wettbewerbshüter auf der Spur.

Schramböck will am Montag zu Mittag über die Eckpunkte der Novelle informieren. Zu der geplanten Berichtspflicht erklärte eine Pressesprecherin der Ministerin auf "APA"-Anfrage, dass dies lediglich eine Anpassung an die Praxis in anderen EU-Ländern, etwa in Deutschland, sei. Die BWB hatte demnach bisher mehr Freiheiten als die Kartellbehörden in anderen Ländern. Es sei im Interesse des Staates zu wissen, woran die BWB arbeite, so die Sprecherin.

ribbon Zusammenfassung
  • In Zukunft soll die Wettbewerbsbehörde einer Berichtspflicht unterworfen werden.
  • Das geht aus einer am Freitagabend in Begutachtung geschickten Kartellrechtsnovelle hervor.
  • Damit wolle man sich an andere EU-Länder anpassen, in denen dies bereits gelebte Praxis ist.